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WEKA (bli) | News | 24.05.2017

CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen wird bald verpflichtend

Durch die neue europäische Produktnorm EN 16034 wird das Einbauzeichen ÜA vom CE-Zeichen abgelöst. Das heißt spätestens bis November 2019 ist die CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen in Österreich verpflichtend.

Anwendungsbereich der EN 16034

Die europäische Produktnorm EN 16034 „Türen, Tore und Fenster – Produktnorm, Leistungseigenschaften – Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ ist seit 1. November 2016 gültig. Das heißt seitdem können Feuerschutzabschlüsse mit einem CE-Kennzeichen nach Europäischer Bauprodukteverordnung versehen und europaweit nach denselben Regeln in Verkehr gebracht werden.

Es ist jedoch zu betonen, dass die EN 16034 derzeit nur in Verbindung mit den jeweiligen Produktnormen für Fenster und Außentüren (EN 14351-1) und Toren (EN 13241) anzuwenden ist. Für die größte Gruppe von Feuerschutzabschlüssen, die Innentüren, ist dies aufgrund des Fehlens der Produktnorm prEN 14351-2 derzeit noch nicht möglich. Diese Produktnorm wird jedoch voraussichtlich im Herbst dieses Jahres erscheinen!

Achtung:

Im Moment befinden wir uns noch in einer Übergangsphase, aber nach Ablauf der Frist, die aktuell mit November 2019 datiert ist, wird das derzeitig in Österreich gültige Einbauzeichen ÜA endgültig abgelöst und es ist nur mehr das CE-Zeichen zulässig!

Für größere Neu- oder Umbauten bzw deren Planung sollte die EN 16034 jedoch bereits jetzt berücksichtig werden!

Wesentliche Produktmerkmale

In der EN 16034 sind folgende Eigenschaften definiert, die Feuerschutzabschlüsse, erfüllen müssen. (Eine detailliertere Definition finden Sie im Expertenbeitrag von Herrn DI Werner am Portal):

  • Feuerwiderstand (= Fähigkeit den Raumabschluss für eine bestimmten Zeit aufrechtzuerhalten)
  • Rauchschutz
  • Fähigkeit zur Freigabe (Sicherstellung, dass Türen, Tore, Fenster usw im Brandfall oder bei Rauchentwicklung zuverlässig schließen)
  • Selbstschließung von geöffneten Türen oder Fenstern
  • Dauerhaftigkeit der Fähigkeit zur Freigabe und Selbstschließung

Leistungserklärung

Wichtige Grundlage für die CE-Kennzeichnung ist die Leistungserklärung, die vom Hersteller erstellt und mit dem Produkt mitgegeben werden muss. Diese teilt sich grob in zwei Abschnitte:

  • Angaben, die von der Bauprodukteverordnung selbst gleichlautend für alle Bauprodukte gefordert werden und
  • wesentliche Merkmale, die gemäß der EN 16034 aufzulisten sind, wobei es davon abhängt, ob dies im Verwendungsland gesetzlich gefordert wird oder nicht. (Details dazu siehe im Expertenbeitrag von Hr. DI Werner)

Ein Muster für eine Leistungserklärung finden Sie am Ende des Dokuments!

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist vor dem Inverkehrbringen des Bauprodukts sichtbar, leserlich und dauerhaft an den Feuer- und/oder Rauchschutztüren und/oder -fenstern oder einem daran befestigten Etikett anzubringen.

Sie darf durch ein Piktogramm oder ein anderes Zeichen, das insbesondere auf bestimmte Gefahren oder Verwendungen hinweist, ergänzt werden.

Der Hersteller gibt mit der CE-Kennzeichnung an, dass er die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit dessen erklärter Leistung übernimmt.

Mehr zum Thema

Vertiefende Informationen zur EN 16034, zu den wesentlichen Produktmerkmalen sowie zur Leistungserklärung und zur CE-Kennzeichnung finden Sie im Expertenbeitrag von Hr. DI Werner:

Expertenbeitrag CE-Kennzeichnung von Feuerschutzabschlüssen

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Muster für eine Leistungserklärung

Muster Leistungserklärung