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WEKA (msc) | News | 27.05.2014

Den Blitzschutz in Ihrem Betrieb richtig gestalten

Im Jahr werden in Österreich ungefähr 100.000 bis 280.000 Blitze gezählt. Die daraus resultierenden Blitzschläge sind für etwa 13-20 % aller Brandschadensfälle verantwortlich. Effektiver Blitzschutz bedeutet Personen- und Sachwerteschutz.

Blitzschutz ist ArbeitnehmerInnenschutz

Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien behandeln den Blitzschutz in Österreich und fordern zeitgleich für das Erreichen rechtlicher Schutzziele, wie Personenschutz und Sachwerteschutz, den Einbau von Blitzschutzanlagen in Gebäude. Maßgeblich für Arbeitsstätten ist § 25 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Verbindung mit § 14 der Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012):

Erforderlichenfalls müssen Arbeitsstätten (und auch Baustellen) mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn aufgrund ihrer Höhe, Flächenausdehnung, Umgebung und der zu erwartenden Blitzaktivität, in Relation zu Bauweise, Nutzung oder Inhalt des Gebäudes, eine Gefährdung durch Blitzschlag besteht.

Weitere wichtige Rechtsgrundlagen sind:

  • Bauverordnungen und Bautechnikgesetze
  • Elektrotechnikverordnung, Österreichische Bestimmungen für die Elektrotechnik
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Feuerpolizeigesetze und Feuerpolizeiordnungen
  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten
  • Verordnung explosionsfähige Atmosphären
  • OIB-Richtlinien
  • Länderspezifische Verordnungen

ÖVE/ÖNORM EN 62305-3

Seit 2010 ist für den Blitzschutz die internationale Norm ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2008 „Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen“ maßgeblich und durch die Elektrotechnikverordnung 2002/A2 mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren als verbindlich erklärt worden. Die EN 62305-3:2008 löste die alte und verbindliche österreichische Norm E 8049-1/2001 ab. Mittlerweile liegt neben der verbindlichen Ausgabe von 2008 eine modifizierte Ausgabe der EN 62305-3 vor. Möchte man sich inhaltlich nach der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3:2012 richten, ist ein begründetes Ersuchen um Ausnahmebewilligung an das BMWF zu richten.

Die wesentlichen Änderungen zur 2008-Ausgabe sind neben erweiterten Erläuterungen und Ergänzungen:

  • Abschnitt „Begriffe“ wurden überarbeitet
  • Umfangreiche Ergänzungen zum Thema Fangeinrichtungen
  • Umfangreiche Ergänzungen zum Thema Ableitungseinrichtungen
  • Überarbeitung des Abschnitts zum Thema Erdungsanlage
  • Ergänzungen zum Thema Blitzschutz – Potentialausgleich
  • Grundlegende Änderungen zum Thema Trennungsabstand
  • Neue Festlegungen zum Thema Schutzmaßnahmen gegen Berührungs- und Schrittspannungen
  • Anhang C enthält grundlegende Änderungen zur Bewertung des Trennungsabstandes
  • Anhang D enthält umfangreiche Änderungen und neue Aussagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen
  • Anhang E wurde überarbeitet und ergänzt

Den Blitzschutz gestalten

Umfassende Informationen zur Gestaltung des Blitzschutzes entnehmen Sie zum Beispiel unserem OnlineBuch „Brandschutz im Betrieb“:

Freigeschaltenes Gratis-Demodokument für Sie: Blitzschutz – Allgemeines

Auch in unserem Werk Technische Richtlinien Brandschutz sind hilfreiche Infos dazu enthalten:

Druckausgabe: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Online-Buch: Mehr Infos und Bestellmöglichkeit

Alle österreichischen Normen finden Sie auf www.austrian-standards.at