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WEKA (msc) | News | 26.06.2015

Die CLP-Verordnung im Betrieb umsetzen

Seit dem 1. Juni 2015 müssen auch alle Gemische den CLP-Regeln entsprechen. Das bedeutet große Herausforderungen für das interne Chemikalienmanagement. Unser Experte Dr. Sušnik gibt Ihnen wertvolle Tipps für die Umsetzung in Ihrem Betriebsalltag.

Abverkaufsfrist von 2 Jahren

Mit dem 1. Juni 2015 ist auch die zweite Phase des Inkrafttretens der CLP-Verordnung abgeschlossen worden. Sowohl die Stoff- als auch die Zubereitungsrichtlinie, die bisher Grundlage für das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem von Chemikalien in der Europäischen Union waren, sind außer Kraft getreten. Alle Stoffgemische müssen nun mehr den Regeln der CLP-Verordnung entsprechen, die als EU-Verordnung mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union geltendes österreichisches Recht darstellt. Gemische, die vor dem 1. Juni 2015 in Verkehr waren und nicht den CLP-Regeln entsprechen, müssen innerhalb von 2 Jahren abverkauft werden.

Chemikalienmanagement unerlässlich

WEKA-Autor DI Dr. Sušnik, Referent der Wirtschaftskammer Österreich, rät für eine effiziente Implementierung der CLP-Verordnung im eigenen Unternehmen insbesondere dazu den Gesamtüberblick zu behalten. So seien verschiedene chemikalienrechtliche Regelungen, wie zB die REACH-Verordnung, das Biozidprodukterecht, das Pflanzenschutzmittelrecht oder das Düngemittelrecht, eng mit den CLP-Kriterien verknüpft und stets mit in Betracht zu ziehen. Ein funktionierendes Chemikalienmanagement, so DI Dr. Sušnik, ist im Unternehmen unerlässlich.

Praktische Überlegungen zur CLP-Verordnung

Verschiedene organisatorische Werkzeuge können Ihnen dabei helfen, die Regeln der CLP-Verordnung effizient im Betrieb umzusetzen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Die Erstellung eines Verzeichnisses aller verwendeten Stoffe und Gemische mit der bestehenden Einstufung und Kennzeichnung, wobei auch die Lieferanten und Kunden sowie deren Verwendung betrachtet werden sollten.
  • Übersicht über die Bestandteile aller Gemische, was insbesondere bei importierten Gemischen problematisch sein kann.
  • Bewertung der Auswirkung von nachgelagerten Gesetzesmaterien: Welche Konsequenzen ergeben sich zB bei einer Umstufung durch die CLP-Verordnung?
  • Möglichkeiten und Umfang einer Mitarbeiterschulung, wobei besonders wesentlich ist, ob das betriebsinterne Know-How ausreicht.
  • Betrachtung des Zeitfaktors: Drucken von Kennzeichnungsetiketten, Umstellungen von Sicherheitsdatenblättern und Mitarbeiterschulungen können in der Regel nicht einfach nebenbei erfolgen.
  • Punktuell ändern sich mit der CLP-Verordnung die Regeln zur Verpackung: Das sollte geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Weitere praxisnahe Überlegungen für die betriebsinterne Umsetzung und einen umfangreichen Beitrag von DI Dr. Sušnik finden Sie in unserem Werk „Betriebsanlagenrecht in der Praxis“:

Fachbeitrag Auswirkungen der CLP-VO auf die GewO