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Dokument-ID: 350647

WEKA (bli) | News | 20.01.2012

Die neue Versandbehälterverordnung 2011

Die neue Verordnung beinhaltet unter anderem Anpassungen an internationale Regelwerke z. B. bezüglich Kraftgastanks und Erleichterungen für die Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen.

Rechtslage

Die Versandbehälterverordnung 2011, kurz VBV 2011, (BGBl II Nr 458/2011) ersetzt die bis dahin geltende Versandbehälterverordnung 2002, VBV 2002. Dies war dringend nötig, da die VBV 2002 zu einem großen Teil Bestimmungen enthielt, die bereits außer Kraft getreten sind, was die Verordnung unübersichtlich und schwer lesbar machte.

Die umfangreichen Änderungen im Gefahrgutrecht (ADR/RID) machen eine Anpassung der sich in der VBV 2002 befindenden Bestimmungen über ortsbewegliche Druckgeräte erforderlich.

Die Neufassung der Verordnung – VBV 2011 – verbessert die Lesbarkeit der verbleibenden Bestimmungen über die ortsbeweglichen Druckgeräte und setzt die Änderungen im Gefahrgutrecht um. Die VBV 2011 ist mit 29. Dezember 2011 in Kraft getreten, allerdings gibt es einige Übergangsbestimmungen, die in § 14 nachzulesen sind.

Änderungen im Überblick

  • Anpassung der Bestimmungen für Kraftgastanks an internationale Regelwerke
  • Regelung der wiederkehrenden Untersuchungen für
    1. tragbare Feuerlöscher und Atemschutzgeräte einschließlich solcher für Tauchzwecke
    2. „alte“ Flüssiggasflaschen mit Eröffnung der Möglichkeit der Fristerstreckung
    3. Flaschen
    4. Silotransportbehälter, welche ausschließlich dem Transport von Nichtgefahrgütern dienen
  • Erleichterungen hinsichtlich der Dokumentation von wiederkehrenden Prüfungen
  • Unterbindung möglicher Doppelprüfungen (Äquivalenzbestimmungen)
  • Anpassung der Bestimmungen über Füllstellen und über Reparaturen an die Regelungen des ADR 2011 (= Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß § 2 Z 1 Gefahrengutbeförderungsgesetz)
  • Anpassung der Regelungen über kleine nicht nachfüllbare Kapseln für verdichtete oder verflüssigte Gase
  • Abstimmung mit anderen Verordnungen (Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte 2011, ODGVO 2011, Druckgeräteverordnung – DGVO, BGBl II Nr 426/1999)
  • Aktualisierung von Normen, Anpassung an aktuelle Regeln der Technik

Die Vorschrift im Volltext finden Sie auf dem Portal unter:

Versandbehälterverordnung 2011 (VBV 2011)