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WEKA (bli) | News | 19.03.2014

Die neue prTRVB 104 – Brandgefahren bei Feuer- und Heißarbeiten

Um Brandgefahren, die auch zu Großbränden oder Explosionen führen können, zu minimieren, sind bei Feuer- und Heißarbeiten bestimmte Brandschutzmaßnahmen einzuhalten, die in der neuen TRVB umfangreicher als bisher gestaltet sind.

Die neue TRVB 104 ist im Vergleich zu ihrer Vorversion aus dem Jahr 1964 um einiges umfangreicher und enthält viel detailliertere Bestimmungen, deren praktische Umsetzung allerdings erst erprobt werden müssen. Deshalb wurde sie vorerst auch erst als Entwurf, als „prTRVB“, veröffentlicht.

Anwendungsbereich

Die TRVB gilt primär für die Durchführung von Schlosser-, Spengler-, Dachdecker- und Installationsarbeiten, aber auch dann, wenn im Zuge von Verpackungs- und Auftauarbeiten oder anderen Tätigkeiten Schweiß- und Schneidgeräte, Flämmapparate, Lötlampen und ähnliche Geräte verwendet werden.

Um bei diesen Arbeiten die Brand- und Unfallgefahr weitestgehend zu verhindern, sollten die in der TRVB angeführten technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Außerdem sind die unter Punkt 8 der TRVB angeführten gesetzlichen Bestimmungen, Normen und sonstigen Regelwerke, die den Umgang mit diesen Geräten regeln, zu berücksichtigen.

Bei der Neuerrichtung von Objekten und bei Generalsanierungen sind die Vorgaben der TRVB sinngemäß anzuwenden und gegebenenfalls in einem allenfalls erforderlichen Sicherheitsplan einzuarbeiten.

Neu

Neu ist ebenfalls, dass der Freigabeschein nun auch in englischer, serbokroatischer und tschechischer Version zur Verfügung steht und auf der Downlad-Seite des TRVB Arbeitskreises downloadbar ist. Geplant sind auch Versionen in türkischer und polnischer Sprache.

Hinweis:

Der TRVB Arbeitskreis bittet darum, die prTRVB 104 in der Praxis anzuwenden und Erfahrungen sowie Änderungswünsche an sg4.3@bundesfeuerwehrverband.at rückzumelden.

Ab Veröffentlichung der prTRVB 104 erfolgt nämlich ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr. Danach werden eingelangte Stellungnahmen eingearbeitet und die endgültige Version der TRVB wird erscheinen.

Quelle:

TRVB Arbeitskreis

Bundesfeuerwehrverband.at