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WEKA (lve) | News | 17.12.2018

Elektrogeräte am Arbeitsplatz – Was ist zu beachten?

Immer mehr Personen nehmen ihre persönlichen Elektrogeräte an ihren Arbeitsplatz mit. Welche Vorschriften sind hierbei zu beachten?

Wir kennen das alle. Die Kaffeemaschine und der Wasserkocher sind in der Firmenküche im Dauereinsatz. Immer öfter nehmen Arbeitnehmer deshalb ihre eigenen privaten Geräte mit ins Büro bzw an den Arbeitsplatz. Doch diese unterliegen – ebenso wie die Geräte in der Firmenküche – den Arbeitsschutzbestimmungen, die beachtet werden müssen.

Wer für die Elektrogeräte verantwortlich ist

Laut Arbeitsstättenverordung in Österreich zählt jedes Gerät, welches in einer Firma zum Einsatz kommt, zu den Arbeitsmitteln und unterliegt somit der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers. Auch zahlt der Arbeitgeber den Strom, mit welchem die Geräte betrieben werden, da sich im Betrieb der Stromanschluss befindet.

Betroffene Geräte

Zu den typischen privaten Elektrogeräten, die gerne von Mitarbeitern in die Arbeit genommen werden, zählen:

  • Kaffeemaschine
  • Wasserkocher
  • Ventilator
  • Radio
  • Ladegeräte für Smartphones usw

Diese Geräte können allesamt eine Gefahrenquelle darstellen. Sie müssen aus diesem Grund auf jeden Fall einer Qualitätskontrolle und einer Beobachtung unterzogen werden und regelmäßig gewartet werden. Zu den elektrischen Betriebsmitteln, die leicht von einem zum anderen Ort transportiert werden, gehören neben Verlängerungskabel und Computer auch Kaffeemaschine und Wasserkocher. Diese müssen regelmäßig von einem Fachmann geprüft werden.

Präventive Maßnahmen treffen und Brandschutz beachten

Generell sollte man – wie bei allen anderen Geräten auch – mit privaten Elektrogeräten sorgfältig umgehen. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass funktionstüchtige Geräte ohne technische Mängel zum Einsatz kommen. Kleingeräte gehören aufgrund der Kurzschlüsse oder Schwelbrände, die sie auslösen können, zur Nummer eins bei Brandgefahren. Aus diesem Grund muss auch bei privaten Geräten der Brandschutz beachtet werden.

Quelle:

www.haufe.de

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Weiterführende Informationen zum Thema Nutzung privater Elektrogeräte am Arbeitsplatz und Brandschutz finden Sie in unserer Checklisten-Sammlung Brandschutz.