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Dokument-ID: 821308

WEKA (bli) | News | 14.02.2016

Explosionsschutzverordnung 2015

Am 19. Februar 2016 wurde die Explosionsschutzverordnung 2015 – ExSV 2015 in BGBl. II Nr. 52/2016 kundgemacht. Sie wird am 20. April 2016 in Kraft treten.

Die neue Verordnung besteht aus den 6 Abschnitten

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Pflichten der Wirtschaftsakteure
  3. Konformität des Produkts
  4. Konformitätsbewertung
  5. Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt eingeführten Produkte, Schutzklauselverfahren
  6. Übergangs- und Schlussbestimmungen

sowie 10 Anhängen und gilt für

  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen;
  • Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die jedoch im Hinblick auf Explosionsrisiken für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind oder dazu beitragen;
  • Komponenten, die zum Einbau in die in Z 1 genannten Geräte und Schutzsysteme vorgesehen sind.

Die Verordnung wird am 20. April 2016 in Kraft treten, gleichzeitig tritt die Explosionsschutzverordnung 1996 außer Kraft.

Details zur neuen Explosionsschutzverordnung 2015 finden Sie in der März-Ausgabe unseres Newsletters.

Link zum Gesetzestext der Explosionsschutzverordnung 2015