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Josef Schaffer | News | 10.04.2015

Gasflaschen – Richtige Lagerung und Umgang im Betrieb

DI Josef Schaffer erläutert in seinem Beitrag die wesentlichen Aspekte im Hinblick auf Gasflaschen im Betrieb. Worauf sollten Sie bei der Lagerung von Gasen achten?

Eigenartig aber war – es gibt nur wenige Betriebe, in welchen keine Gase zu finden sind. Das beginnt bei der Heizung, geht über Flaschen für Schweiß- und Schneidarbeiten, bis hin zu allen anderen technischen Gasen und natürlich Brenngasen.

Inerte, also reaktionsarme Gase, sind in vielen Variationen im Einsatz:

  • beim Brandschutz (z.B. Inertgas-Löschanlagen),
  • als Schutzgas beim Schweißen (z.B. Argon als Schutzgas),
  • in der Verlängerung der Haltbarkeit von Lebensmitteln (z.B. CO2),
  • in Glühlampen (zumeist Edelgase),
  • im Medizinbereich zur Anästhesie (z.B. Lachgas)

Brenngase werden hauptsächlich als Brennstoff oder Kraftstoff eingesetzt:

  • Erd- und Erdölgase wie Propan oder Butan die neben Heizzwecken auch bei Anwärm- oder Flämmarbeiten eingesetzt werden.

Lagerung von Gasen

Die meisten Gase, soweit es sich nicht um klassische Brennstoffe handelt, werden in Gasflaschen, zumeist unter großen Drücken gelagert. Dies geschieht zum einem zur Erzielung eines möglichst großen Inhaltes, zum anderen um die Gase zu verflüssigen. Dies bedeutet, dass Überdrücke von bis zu 200 bar vorliegen.

Unabhängig von den Eigenschaften der Gase (insbesondere im Hinblick auf die brennbaren Eigenschaften) sind die Aspekte des Flaschendrucks von Bedeutung.

Aber keine Angst, die Lagerung von Gasflaschen ist nicht weiter kompliziert, soweit es sich um Lagerplätze im Freien handelt. Brandbeständige Mauern, Sicherheitsabstände und gute Durchlüftung reichen aus.

Daneben ist bei der Lagerung auf die Gefahr eines Flaschenhalsbruches durch Umfallen, Anfahren, oä zu achten.

Ausnahmefür jene, welche Flüssiggas aus Versandbehältern verwenden (z.B. 11 kg Propangas fürs Anwärmen oder Flämmen): Hier dürfen je nach Größe des Arbeitsraumes (jedenfalls größer als 500 m² - 2 x 15 kg je 1000 m²) à näheres siehe § 61 Flüssiggas-Verordnung 2002

Umgang bzw Handhabung mit Gasflaschen

Neben den allgemeinen Vorschriften für Laden, Entladen und Transport von Gasflaschen ist auf die standsichere (gegen umfallen gesicherte) Befestigung, auch bei Verbrauchseinrichtungen zu achten. Auch leere Flaschen sind gegen Umfallen zu sichern.

Zudem ist sicherzustellen, dass keine Beschädigungen am Flaschenhals auftreten.

Beachten Sie neben den brennbaren Eigenschaften auch das Thema Explosionsschutz – eine Evaluierung der Lagerung und Verwendung schafft Klarheit. Daraus ergeben sich Anforderungen an den Brandschutz und insbesondere bauliche Anforderungen, Unterweisungspflichten und Hinweisschilder für die Orte der Lagerung und Verwendung,

Haben Sie keine Angst vor Gasen – stellen Sie jedoch sicher, dass die besonderen Gefahren nicht auf die leichte Schulter genommen werden.