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Gefahr durch Mobiltelefone in explosionsgefährdeten Bereichen
Bei der Verwendung von Mobiltelefonen und mobilen Funkgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen besteht eine eindeutige Explosionsgefahr. Mit dem letzten Jahr stehen einem innovativen Android-„Smartphone“ auch die Zonen 1, 2, 21 und 22 offen.
Gefahr durch Mobiltelefone
Bei der Verwendung von Mobiltelefonen oder mobilen Funkgeräten ist von einer eindeutigen Explosionsgefahr in gas- oder staubexplosionsgefährlichen Bereichen auszugehen. So können Entzündungen unter anderem dadurch entstehen, dass im Strahlungsfeld von Sendern befindliche leitende Teile wie eine Empfangsantenne wirken und zum Beispiel dünne Drähte bei sehr hohen Feldstärken zu glühen beginnen. Auch können Funken bei Unterbrechungen leitender Teile erzeugt werden oder sich bestimmte Werkstoffe durch Absorption erhitzen. Unabhängig von der Zone ist für elektromagnetische Felder einer einzelnen Quelle mit einer Nennleistung kleiner 6 W keine Entzündung zu befürchten, wenn diese sich nur in der Nähe der explosionsfähigen Atmosphäre befindet.
Explosionsschutzzonen
Innerhalb von Explosionsschutzzonen ist für eine Verwendung von Mobiltelefonen oder mobilen Funkgeräten zu beachten:
- Bei Arbeiten in Zone 0 sind Mobiltelefone und mobile Funkgeräte generell zu vermeiden.
- In Zone 1 muss zumindest eine Baumusterprüfbescheinigung einer zugelassenen europäischen Prüfstelle vorliegen, wenn mobile Funkgeräte oder Mobiltelefone betrieben werden.
- In Zone 2 dürfen mobile Funkgeräte ohne EG- Baumusterprüfbescheinigung verwendet werden, wenn eine Herstellererklärung zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen vorliegt.
„Explosionssichere“ Mobiltelefone
Mit Mobiltelefonen, die explizit auf den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt sind, und oben genannte Voraussetzungen erfüllen, lässt sich ohne Explosionsgefahr kommunizieren. Mit dem letzten Jahr erschien auch das erste Android-Smartphone auf dem Markt, das für die Zone 1/21 zugelassen wurde. Damit steht dem kommunikativen Alltag auch in den gas- und staubexplosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 1,2,21 und 22 nichts mehr im Wege.
Für weitere Informationen:
Quelle:
Weiterführende Infos zum Thema Explosionsschutzzonen finden Sie im Werk "Explosionsschutz im Betrieb":