© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 528456

WEKA (bli) | News | 24.01.2013

Geplante Novellen des AWG und der VerpackungsVO

Ziel der Novellen ist eine Neuorganisation des Zugangs der Sammel- und Verwertungssysteme zur Sammlung in ganz Österreich. Was ändert sich im Detail?

Derzeit gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten der Sammlung von Haushaltsverpackungen durch mehrere Sammel- und Verwertungssysteme. Es sind daher diesbezüglich detailliertere Bestimmungen erforderlich, um Wettbewerbsverzerrungen und Marktzutrittsschranken zu verhindern.

Deshalb hat das Lebensministerium Entwürfe zur AWG-Novelle 2013 und zur Verpackungsverordnungsnovelle zur Begutachtung versandt.

Wichtige Änderungen im Überblick

Neu im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG)

  • Exakte Abgrenzung von Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen, wobei die Regelungen für gewerbliche Verpackungen weitgehend gleich bleiben sollen.
  • Festsetzung von Genehmigungsbestimmungen und Verpflichtungen von Sammel- und Verwertungssystemen
  • Bestimmungen betreffend Sammelverträge: Geplant ist, dass jedes Sammel- und Verwertungssystem mit allen Sammelpartnern in den Regionen Verträge über die Sammlung abschließen soll.
  • Anforderungen für die Mitbenutzung eines Sammel- und Verwertungssystems für Haushaltsverpackungen

Neu bei der VerpackungsVO

Weitgehend sollen die Inhalte der Verpackungsverordnung 1996 beibehalten werden, allerdings ist eine Neugliederung der Inhalte in die Bereiche Haushaltsverpackungen und gewerbliche Verpackungen geplant.

Weiters sollen die Pflichten bei Haushaltsverpackungen näher bestimmt werden und Sammel- und Tarifkategorien mit der Novelle festgelegt werden.

Derzeit handelt es sich bei den Novellen noch um Entwürfe. Wann diese umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

Quelle

WKO