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WEKA (bli) | News | 20.02.2015
Gesetzliche Änderungen im Umwelt- und Anlagenrecht 2015
Wir informieren Sie laufend über aktuelle Änderungen und neue Gesetze: Im Jänner/Februar 2015 sind die neue VerpackungsabgrenzungsV und die neue Altlastenatlas-Verordnung 2014 in Kraft getreten.
Neu: VerpackungsabgrenzungsV
Diese wurde mit BGBl II Nr 10/2015 kundgemacht und ist am 29. Jänner 2015 in Kraft getreten.
Ziel dieser neuen Verordnung ist es, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Verpflichteten für die Verpackungssammlung und -verwertung zu vermeiden, eine einheitliche Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und gewerblichen Verpackungen festzusetzen.
Im Anhang der Verordnung werden die Verpackungen einer Produktgruppe entweder den Haushaltsverpackungen oder den gewerblichen Verpackungen zugeordnet. Außerdem werden darin für bestimmte Produktgruppen die jeweiligen Anteile an Verpackungen je Packstoff wie Papier, Karton, Glas, Metall, Kunststoffe etc festgelegt.
Erfüllung der Verpflichtungen
Die Primärverpflichteten oder ein Vertreiber – im Fall, dass ein vor- oder nachgelagerter Vertreiber die Verpflichtungen gemäß der Verpackungsverordnung 2014 erfüllt – haben gemäß § 4 Abs 1 VerpackungsabgrenzungsV die sie treffenden Verpflichtungen entsprechend dem Anhang und den darin festgelegten Anteilen zu erfüllen.
Für jene Massen an Verpackungen, für die ein Primärverpflichteter an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt, gilt die Abgrenzung zwischen Haushaltsverpackungen und Gewerbeverpackungen auf Basis der Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes (§ 4 Abs 2 VerpackungsabgrenzungsV)
Altlastenatlas-Verordnung 2014
Die 2. Altlastenatlas-Verordnung 2014 wurde mit BGBl II Nr 18/2015 kundgemacht und ist mit 15. Februar 2015 in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen die Bundesländer Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Wien. Details können Sie dem Gesetzestext (siehe unten) entnehmen.