21.08.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1020567

Heiße Energiebündel – Brandrisiko Lithiumbatterien

Clemens Purtscher

Lithiumbatterien als ständige Begleiter unseres modernen Lebens können durch mechanische Beschädigungen oder Überladungen zum Brandrisiko werden. Über den sicheren Umgang informiert Sie dieser Beitrag.

Lithiumbatterien, also Energiespeicher, die Lithium enthalten (zB Lithium-Ionen-Akkus), sind zu ständigen Begleitern in unserem modernen Leben geworden: von Spiel- und Werkzeug über Handys und Notebooks bis zu elektrischen Rollstühlen, Elektro-Fahrrädern und Elektroautos.

Unbeschädigte Lithium-Akkus sind in der Regel auch sicher (wenn nicht gerade ein grober Fehler in der Fertigung vorliegt). Brandgefahren können aber besonders durch mechanische Beschädigungen, Überladungen oder technische Defekte entstehen. Daher sind im Umgang mit Lithiumbatterien einige Grundregeln zu beachten:

  • beschädigte und defekte Batterien fachgerecht entsorgen
  • auch tiefentladene Batterien (zB nach Kurzschluss) nicht mehr verwenden
  • dauerhaft hohe Temperaturen vermeiden
  • nur geeignete Ladegeräte verwenden
  • nicht Lithium- und NiMH-Zellen gemeinsam einsetzen
  • nicht in der Nähe von leicht brennbaren Stoffen laden
  • Ladezustand bevorzugt zwischen 20 % und 80 % halten
  • äußere Kurzschlüsse der Batteriepole durch geeignete Isolation (zB Polkappen) vermeiden – auch bei entladenen Batterien

Lagerung von Lithiumbatterien

Generell sollen Lithiumbatterien trocken und ohne große Temperaturschwankungen gelagert werden. Tiefe Temperaturen über längere Zeit (zB im Winter unbenutzt in der Garage) sollten vermieden werden, um einer Tiefenentladung vorzubeugen. Keinesfalls darf Feuchtigkeit in den Akku eindringen.

Für die gewerbliche Lagerung von Lithiumbatterien werden brandschutztechnisch getrennte Räume bzw ausreichende Sicherheitsabstände (mind 5 m) und eine automatische Brandmeldeanlage empfohlen. Gemischte Lagerungen mit anderen Produkten sind zu vermeiden. Allfällige weitere Schutzmaßnahmen sind mit den Behörden und den Sachversicherern abzuklären.

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