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WEKA (msc) | News | 24.11.2014

Installationsprüfungen von elektrischen Anlagen sind Pflicht!

Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) schreiben strenge Prüfungen für elektrische Anlagen vor. Daraus resultiert eine hohe Verantwortung für alle Prüfenden.

Betriebe und Prüfende in der Pflicht

Ortsfeste elektrische Anlagen werden immer komplexer und müssen sowohl im industriellen als auch im privaten Bereich einen hohen Sicherheitsstandard erfüllen. Die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) schreiben deshalb strenge Anforderungen an Prüfungen von elektrischen Anlagen vor. Insbesondere im Rahmen der gesetzlichen Prüfpflichten müssen Betriebe für die Konformität ihrer elektrischen Anlagen auch mit den internationalen Normen einstehen. Für externe Prüfende oder eigene Mitarbeiter, meist Elektriker und Elektroinstallateure, bedeutet das eine hohe Verantwortung und Kenntnis über die relevante Normung.

Anforderungen der IEC 60364

In der IEC 60364 (6.61) sowie in der ÖVE/ÖNORM E 8001 werden die Anforderungen an Prüfungen für elektrische Anlagen in Österreich festgelegt. Innerhalb der Prüfungen ist entlang der Normung auf folgende Reihenfolge zu achten:

1. Sichtprüfung

Innerhalb der Sichtprüfung soll festgestellt werden, ob alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und keine augenscheinlichen Beschädigungen vorhanden sind. Dies betrifft unter anderem das Vorhandensein der Brandschutzvorrichtungen, Isolationen, Kontrollgeräte, Schaltungen und sonstige Schutzeinrichtungen. Auch muss überprüft werden, ob alle relevanten Dokumente vollständig und auf dem aktuellen Stand sind.

2. Durchführung der Prüfungen

Im Anschluss an die Sichtprüfungen werden der Durchgang der Schutzleiter, der Isolationswiderstand, der Schutz durch Trennung der Stromkreise, Boden- und Wandwiderstand, automatisches Abschalten der Versorgung, Polarität und funktionelle Betriebseigenschaften geprüft. Optional hinzu kommt ein Test der elektrischen Spannungsfestigkeit und Überprüfung auf Spannungsabfall. Spezielle Anforderungen an diese Prüfungen können den Normen entnommen werden.

Prüfpflichten für elektrische Anlagen

Betriebe sind gemäß ESV 2012 dazu verpflichtet elektrische Anlagen vor ihrer Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung zu unterziehen und auch laufende Prüfungen und Kontrollen durchzuführen. Darüber hinaus müssen Aufzeichnungen über alle Prüfungen, Kontrollen und Messungen geführt werden. Eine besondere Verpflichtung elektrische Anlagen betreffend ist außerdem die unverzügliche Mängelbehebung und das unbedingte Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen (Absperrungen, Kenntlichmachung, Beschilderung, Information).

Weitere Prüfpflichten, die für elektrische Anlagen gelten, finden sich außerdem in der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung explosionsfähige Atmosphären.

Informieren Sie sich weiter über das Thema im Werk „Technische Prüfpflichten in der Praxis“:

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