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WEKA (bli) | News | 16.05.2017

Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien richtig erstellen

Erhalten Sie wertvolle Tipps, was Sie bei der Zusammenlagerung von Chemikalien alles beachten müssen. Orientierungshilfe bietet hierbei auch ein Regelwerk aus Deutschland, die TRGS 510 mit einem Konzept der Lagerklassen.

Über die Zusammenlagerung von Stoffen finden sich in den österreichischen Rechtsvorschriften teilweise nur sehr allgemeine und nicht besonders umfangreiche Informationen. So ist es oft unklar, welche Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Als Orientierung können technische Regelwerke aus anderen Ländern herangezogen werden.

Regelwerke für die Zusammenlagerung aus Deutschland

Ein umfangreiches Konzept zur Zusammenlagerung von Chemikalien wurde in Deutschland vom Verband der chemischen Industrie (VCI) erstellt – VCI-Lagerkonzept. Dieses wurde jedoch mittlerweile von der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ abgelöst, wobei das Konzept der Lagerklassen, die Zusammenlagerungstabelle sowie grundlegende Bestimmungen über Lagerabschnitte aus dem VCI-Lagerkonzept übernommen wurden.

Hinweis:

Dieses Regelwerk ist jedoch in Österreich nicht verbindlich, kann aber als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Tipps zur Erstellung eines Lagerkonzepts

  1. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter aller vorhandenen gefährlichen Stoffe besorgen
  2. Erstellen einer Liste aller vorhandenen Stoffe, getrennt nach gefährlichen Eigenschaften
  3. Überprüfen, welche Stoffe unbedingt in eigenen Räumen und nach besonderen Vorschriften gelagert werden müssen
  4. Überprüfen, ob Stoffe mit gleichen bzw ähnlichen gefährlichen Eigenschaften zusammen gelagert werden dürfen
  5. Beachten, dass Stoffe mit verschiedenen gefährlichen Eigenschaften nur dann zusammen gelagert werden dürfen, wenn die Schutzkonzepte den gefährlichsten Stoffeigenschaften angepasst und für die anderen Stoffe ebenfalls geeignet sind
  6. Überprüfen der Möglichkeiten der Zusammenlagerung von Stoffen anhand der Sicherheitsdatenblätter

Lagerklassen

Stoffe werden in Abhängigkeit von ihren Gefahrenmerkmalen einer so genannten „Lagerklasse“ zugeordnet. Die Lagerklassen sind in Anlehnung an die Gefahrguttransportvorschriften festgelegt.

Es gibt grundsätzlich 13 Lagerklassen, wobei es innerhalb dieser wiederum auch Unterteilungen geben kann

Hinweis:

Die Tabelle der Lagerklassen finden Sie als Kunde des Portals im Beitrag „Konzepte zur Zusammenlagerung von Chemikalien“.

Lagerabschnitt

Ein Lagerabschnitt ist der Teil eines Lagers, der von anderen Räumen brandschutztechnisch getrennt ist.

Anhand der Zusammenlagerungstabelle kann man die Verträglichkeit der Lagerklassen untereinander und die Möglichkeit einer Zusammenlagerung überprüfen.