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WEKA (bli) | News | 17.07.2012

Lehrlinge als Brandschutzbeauftragter oder Teil der Brandschutzgruppe?

Lehrlinge müssen beim betrieblichen Brandschutz (Unterweisungen, Brandschutzübungen etc.) genauso eingebunden werden wie alle übrigen MitarbeiterInnen. Dürfen sie auch Brandschutzbeauftragter oder Teil der Brandschutzgruppe werden?

Lehrling als Brandschutzbeauftragter?

Nein, es ist rechtlich nicht möglich, dass Lehrlinge – auch wenn sie volljährig sind – die Funktion des Brandschutzbeauftragten übernehmen. Gründe hierfür sind, dass sich Lehrlinge in einem Ausbildungsverhältnis befinden und aufgrund ihrer Stellung im Betrieb keinerlei Anordnungsbefugnis haben.

Lehrlinge in der Brandschutzgruppe oder Betriebsfeuerwehr

Eine Aufnahme von Lehrlingen in die Brandschutzgruppe oder Betriebsfeuerwehr ist durchaus sinnvoll und auch rechtlich möglich, vor allem ist es dann sinnvoll, wenn die Lehrlinge bereits Mitglied der freiwilligen Feuerwehr sind.

Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen bzw unter Einhalten folgender Bedingungen ist die Aufnahme in die Brandschutzgruppe oder Betriebsfeuerwehr möglich:

  • Die Ausbildung des Lehrlings sollte oberste Priorität haben
  • Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes sind einzuhalten, vor allem was Arbeitszeit, Ruhezeiten etc betrifft
  • Das Überstunden-Verbot für Lehrlinge ist zu beachten
  • Fürsorge- und Aufsichtspflichten für minderjährige Lehrlinge müssen beachtet werden
  • Die erforderlichen Ausbildungen, Übungen etc sind durchzuführen.

Ist ein Lehrling Mitglied der Brandschutzgruppe ist die Zeit, die er hierfür aufwenden muss, in jedem Fall als Arbeitszeit zu werten.

Wichtig:

Lehrlinge sollten prinzipiell bei allen Unterweisungen, Übungen, Schulungsmaßnahmen etc den betrieblichen Brandschutz betreffend dabei sein können. Deshalb sollten Unternehmen bei der Planung dieser darauf achten, dass die Lehrlinge zu den Terminen auch im Haus und nicht gerade in der Berufsschule sind.

Detailinformationen zum Thema Lehrlinge und Betrieblicher Brandschutz finden Sie auf dem Portal unter:

Fachbeitrag Lehrlinge und Funktionen für den betrieblichen Brandschutz

Fachbeitrag Einbindung von Lehrlingen in den betrieblichen Brandschutz als „Mitarbeiter“