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Methoden für die Explosionsschutz-Evaluierung
Grundlage für die Sicherheit von ArbeitnehmerInnen in Bezug auf Explosionsgefahren ist eine qualitative Evaluation. Mit den Praxisempfehlungen von Ing. Kopia verbessern Sie Ihre Gefährdungsanalysen und schließen ungewollte Konsequenzen aus.
Schrittweise arbeiten und dokumentieren
Für eine qualitative Ermittlung und Beurteilung von Explosionsgefahren gemäß § 4 der Verordnung explosionsgefährliche Atmosphären (VEXAT) ist eine Gefährdungsanalyse einschließlich der Betrachtung aller möglichen Konsequenzen sowie die Dokumentation darüber in einem eigenen Dokument zu erstellen. Ing. Klaus Mario Kopia, Fachkundiges Organ der AUVA im Bereich Explosionsschutz, rät für die Gefährdungsanalyse zur schrittweisen Bearbeitung (in Reihenfolge) und Dokumentation der folgenden fünf Fragen.
Frage 1: Stoff-Frage
Genaue Betrachtung darüber, welche Stoffe zu welchem Zeitpunkt vorhanden sind. Grundsätzlich sind alle Stoffe, die Kohlenstoffe enthalten sowie Metalle (insbesondere Leichtmetalle) brennbar. Diese, im Betrieb vorkommenden brennbaren Stoffe sind im Explosionsschutzdokument in der Arbeitsstoffliste anzuführen und mengenmäßig abzuschätzen.
Frage 2: Mengen-Frage
Abschätzung darüber, ob durch Verteilung einer Stoffmenge in der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Die Beantwortung muss mit Angaben aus der Arbeitsstoffliste der Evaluierung sowie durch Mengenberechnung, -messung, -abschätzung ausgeführt werden.
Frage 3: Explosionsgefährdeter Bereich – Vorliegen
Es muss geklärt werden, ob ein explosionsgefährdeter Bereich möglich ist.
Frage 4: Explosionsgefährdeter Bereich – Technischer und organisatorischer Ausschluss
Technischer und organisatorischer Ausschluss eines explosionsgefährdeten Bereiches (§ 10 Abs 1 Z 3 VEXAT). Wurde die Bildung eines explosionsgefährdeten Bereiches zuverlässig („100 %-ig“) verhindert? Muss die Frage negativ beantwortet werden, so ist zwingend eine Einstufung in Zonen erforderlich.
Frage 5: Explosionsgefährdeter Bereich – Auschluss einer Entzündung
Technischer und organisatorischer Ausschluss der Entzündung des explosionsgefährdeten Bereiches. Ist die Entzündung des Bereiches zuverlässig („100 %-ig“) verhindert? Ist die Frage negativ zu beantworten sind konstruktive Explosionsschutz-Maßnahmen, welche die Auswirkung einer Explosion auf ein unbedenkliches und vertretbares Maß begrenzen bzw beschränken zwingend erforderlich. Für Silos und Bunker mit Schüttgütern, die explosionsfähige Atmosphären bilden können, ist immer konstruktiver Explosionsschutz erforderlich (§ 20 VEXAT).
Flussdiagramm zur Explosions-Gefahrenbeurteilung – Hinweis:
Weitere Beiträge von Ing. Kopia zur Explosionsschutzgefährdung finden Sie in unserem Werk „Explosionsschutz im Betrieb“.
Profitieren Sie auch vom Flussdiagramm zur Explosions-Gefahrenbeurteilung und informieren Sie sich über wichtige Begrifflichkeiten wie die „organisatorische und technische Sicherheit“.