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WEKA (msc) | News | 27.10.2015
Neue AbgeltungsV Haushaltsverpackungen
Am 23. September wurde aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 die neue Abgeltungsverordnung Haushaltsverpackungen veröffentlicht. Ziel der neuen Verordnung ist eine erweiterte Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen.
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wurde aufgrund des Abfallwirtschaftsgesetzes am 23. September die neue AbgeltungsV Haushaltsverpackungen (BGBl II Nr 275/2015) ausgegeben, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt.
Erweiterte Herstellerverantwortung
Mit der neuen Verordnung sollen eine erweiterte Herstellerverantwortung realisiert und Abgeltungen an Gemeinden für Haushaltsverpackungen in der kommunalen Siedlungsabfallsammlung sowie Gesamterfassungsquoten für Sammel- und Verwertungssystemen bzw Berechnungsmodalitäten festgelegt werden.
Mehrkosten für Unternehmen
Insgesamt belaufen sich die zu erwartenden Mehrkosten für Unternehmen auf ca 19 Millionen Euro pro Jahr. Die Summe sollen den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu gute kommen, die die Restmüllsammlung und -behandlung finanzieren. Inverkehrsetzer von Verpackungen sind nicht direkt betroffen.