Dokument-ID: 270303

WEKA (bli) | News | 23.05.2011

Neue Bestimmungen bezüglich Evakuierung und Brandschutzbeauftragten

Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung kommt es zu wesentlichen Neuerungen bezüglich Brandschutzbeauftragten und Evakuierungsmaßnahmen. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Bisher waren die EU-Bestimmungen bezüglich Erste Hilfe und Evakuierung in Betrieben in Österreich nur mangelhaft umgesetzt. Durch das Bundesgesetzblatt II Nr 256/2009 werden die Arbeitstättenverordnung und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert und somit kommt es zur Umsetzung der EU-Richtlinien Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EW und Baustellenrichtlinie 92/57/EWG.

Neuregelungen bezüglich Evakuierung und Brandschutzbeauftragten

Der neue Paragraph der AStV, § 44a, besagt, dass wenn weder ein oder eine Brandschutzbeauftragte/r nach landesrechtlichen Vorschriften oder der AStV bestellt ist oder eine Betriebsfeuerwehr oder freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eingerichtet ist, noch ein/e Brandschutzwart/in oder eine Brandschutzgruppe nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist, ist dafür zu sorgen, dass die gemäß § 25 Abs 4 ASchG benannten Personen mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut sind.

Weiters müssen diese Personen in der Lage sein, Folgendes zu veranlassen:

  1. Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr zu alarmieren
  2. Im Fall von Alarm nach Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zu kontrollieren, ob alle ArbeitnehmerInnen die Arbeitsstätte verlassen haben
  3. Die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden, soweit dies zur Sicherung der Flucht von ArbeitnehmerInnen unbedingt notwendig ist

Achtung: Die Bestellung von Personen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung der ArbeitnehmerInnen zuständig sind, befreit die ArbeitgeberInnen jedoch nicht von ihrer Verantwortung nach § 25 Abs 1 bis 3 ASchG. ArbeitgeberInnen tragen die Verantwortung bezüglich des Brandschutzes und sind verpflichtet die ArbeitnehmerInnen in Bezug auf „Erste Löschhilfe“ und „Richtiges Verhalten im Brandfall“ richtig zu unterweisen

Die Änderungen treten bereits mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Quelle:

BGBl II Nr 256/2009