Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (bli) | News | 23.05.2011
Neue Bestimmungen bezüglich Evakuierung und Brandschutzbeauftragten
Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung kommt es zu wesentlichen Neuerungen bezüglich Brandschutzbeauftragten und Evakuierungsmaßnahmen. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Umsetzung der EU-Richtlinie
Bisher waren die EU-Bestimmungen bezüglich Erste Hilfe und Evakuierung in Betrieben in Österreich nur mangelhaft umgesetzt. Durch das Bundesgesetzblatt II Nr 256/2009 werden die Arbeitstättenverordnung und die Bauarbeiterschutzverordnung geändert und somit kommt es zur Umsetzung der EU-Richtlinien Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EW und Baustellenrichtlinie 92/57/EWG.
Neuregelungen bezüglich Evakuierung und Brandschutzbeauftragten
Der neue Paragraph der AStV, § 44a, besagt, dass wenn weder ein oder eine Brandschutzbeauftragte/r nach landesrechtlichen Vorschriften oder der AStV bestellt ist oder eine Betriebsfeuerwehr oder freiwillige Betriebsfeuerwehr nach den Richtlinien der Landesfeuerwehrverbände eingerichtet ist, noch ein/e Brandschutzwart/in oder eine Brandschutzgruppe nach dieser Verordnung vorgeschrieben ist, ist dafür zu sorgen, dass die gemäß § 25 Abs 4 ASchG benannten Personen mit der Handhabung der Mittel der ersten Löschhilfe vertraut sind.
Weiters müssen diese Personen in der Lage sein, Folgendes zu veranlassen:
- Im Brandfall erforderlichenfalls die Feuerwehr zu alarmieren
- Im Fall von Alarm nach Anweisung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zu kontrollieren, ob alle ArbeitnehmerInnen die Arbeitsstätte verlassen haben
- Die Mittel der ersten Löschhilfe im Brandfall anzuwenden, soweit dies zur Sicherung der Flucht von ArbeitnehmerInnen unbedingt notwendig ist
Achtung: Die Bestellung von Personen, die für Brandbekämpfung und Evakuierung der ArbeitnehmerInnen zuständig sind, befreit die ArbeitgeberInnen jedoch nicht von ihrer Verantwortung nach § 25 Abs 1 bis 3 ASchG. ArbeitgeberInnen tragen die Verantwortung bezüglich des Brandschutzes und sind verpflichtet die ArbeitnehmerInnen in Bezug auf „Erste Löschhilfe“ und „Richtiges Verhalten im Brandfall“ richtig zu unterweisen
Die Änderungen treten bereits mit 1. Jänner 2010 in Kraft.
Quelle:
BGBl II Nr 256/2009