23.09.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1074140

Neue Kennzeichnungspflichten für Batterieanlagen im Betrieb

Clemens Purtscher

Seit dem 01.01.2020 gelten neue Kennzeichnungspflichten für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt. Näheres dazu in dieser Kurznews.

Batterien sowie Batterieanlagen sind in sehr vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz ist jedoch mit Brand- und Explosionsgefahren sowie mit Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter und Instandhaltungspersonal verbunden. Das Augenmerk auf die Sicherheit ist essenziell.

Neue Sicherheitsanforderungen und neue Kennzeichnungspflichten gelten seit 01.01.2020 für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt, und zwar mit der neuen Norm OVE EN IEC 62485-1, „Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“.

Die neuen Pflichten betreffen so gut wie alle Branchen, denn solche Batterien haben einen sehr großen Einsatzbereich:

  • Notstromversorgungen
  • Alarmanlagen, Signalanlagen, USV-Anlagen
  • Telekommunikation
  • Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen sowie Kraftfahrzeugen
  • Photovoltaiksystemen
  • Kraftwerke/Umspannstationen

Die alte Norm ist nur mehr wenige Monate anwendbar. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die neuen Sicherheits- und Brandschutzpflichten mit dem Gratis-Dokument „Sicherheit bei Batterien und Batterieanlagen“!

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