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Dokument-ID: 272431

WEKA (bli) | News | 03.06.2011

Neue TRVB 110 Installationen liegt zur Begutachtung auf

Die TRVB wurde kürzlich fertig gestellt und kann bis zum 1. Februar 2011 begutachtet werden bzw. kann eine Stellungnahme abgegeben werden. Welche Aspekte werden darin behandelt und was wird darin geregelt?

TRVB 110 – Allgemeines und Anwendungsbereich

Die neue TRVB 110 Installationen beinhaltet in Bezug auf Installationen nur die Aspekte des baulichen Brandschutzes, der baulichen Installationsmaßnahmen und Aspekte, die damit zusammenhängen. Energieversorgung und damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen sowie Steuerungs- und Regelungsmaßnahmen sind nicht Teil der geplanten Richtlinie.

Folgende Maßnahmen werden in dieser TRVB geregelt:

  • Erhalt der Feuerwiderstandsklasse von Wänden und Decken, in denen sich Installationen befinden.
  • Einschränkung der Übertragung von Rauch und Feuer innerhalb eines Gebäudes bei der Durchführung von Schächten, Installationskanälen, Kollektorgängen und Leitungen durch Bauteile mit brandschutztechnischen Anforderungen.
  • Erhalt der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit der sicherheitstechnischen Zielsetzung von bestimmten Installationen, bauliche Anforderungen.
  • Installationen in gesicherten Fluchtbereichen, Fluchtwegen und Räumen, für welche in Bezug auf Brandsicherheit besondere Anforderungen im gelten.
  • Installationsbereiche: Bauweisen und brandschutztechnische Anforderungen

TRVB 110 – Begutachtungsfrist

Die TRVB steht seit Kurzem zur Begutachtung bzw Stellungnahme auf der website des TRVB Arbeitskreises unter „Downloads“ zur Verfügung. Eine Stellungnahme kann ausschließlich in editierbarer, elektronischer Form direkt an den Vorsitzenden erfolgen und muss konkrete Alternativvorschläge beinhalten. Die Stellungnahmefrist endet mit 1. Februar 2011.

Quelle: TRVB Arbeitskreis