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WEKA (msc) | News | 26.09.2016
Neue TRVB 113 – Stellungnahmen noch bis 2. Oktober
Weder der Einbau, noch die Wartung und Inspektion von öffenbaren Feuerschutzabschlüssen sind normativ geregelt. Die TRVB 113 soll diese Lücke schließen und qualitative Anforderungen hinsichtlich der ausführenden Personen definieren.
Anwendungsbereich der TRVB 113 – Einbau und Instandhaltung von Feuerschutzabschlüssen
Die Herstellung von öffenbaren Feuerschutzabschlüssen ist sowohl gesetzlich als auch normativ geregelt. Da hinsichtlich des Einbaus, der Wartung und Inspektionen aber normative Regelungen fehlen, werden innerhalb der TRVB 113 qualitative Anforderungen an die Durchführung dieser Arbeiten definiert. Auch Mindestanforderungen an die dazugehörige Ausbildung des Fachpersonals und Bestimmungen zur Arbeitsüberwachung sind in der neuen TRVB enthalten. Unter öffenbaren Feuerschutzabschlüssen versteht die TRVB 113 Türen, Tore, Feuerschutzvorhänge, Förderanlagenabschlüsse und Fenster jeweils in vertikaler und/oder horizontaler Einbaulage.
Abgrenzung zu AM-VO, AStV und ASchG
Die TRVB behandelt ausschließlich Aspekte zur Aufrechterhaltung der Funktion von Feuerschutzabschlüssen. Unberührt bleiben Verpflichtungen aus Gesetzen, wie AM-VO, AStV, ASchG und entsprechende Normen. Auch auf Anforderungen an die Feuerwiderstandsklassen von Feuerabschlüssen wird nicht eingegangen. Diesbezüglich verweist die TRVB 113 explizit auf baurechtliche Bestimmungen (z.B. OIB).
Stellungnahmen zur neuen TRVB 113 können nur mehr bis zum 2. Oktober 2016 abgegeben werden!
Download des TRVB 113-Entwurfs
Stellungnahmen an sg4.3@bundesfeuerwehrverband.at