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WEKA (kp) | News | 23.07.2018

Neue TRVB 117 und innerbetriebliche Ausbildungen

Die TRVB O 117 2018 „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung“ ermöglicht die innerbetriebliche Ausbildung von Brandschutzwarten und Interventionsdiensten. Was ist dabei zu beachten?

Innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung von BSW

Auch das Modul 1 der Grundausbildung kann innerbetrieblich durchgeführt werden. Allerdings ist zwingend eine Prüfung durch eine anerkannte Ausbildungseinrichtung erforderlich, die kostenpflichtig sein darf.

Die Fortbildung der BSW kann vom BSB durchgeführt werden. Darüber müssen Aufzeichnungen geführt werden. Soll die Fortbildung in den Brandschutzpass eingetragen werden, muss dies durch eine Ausbildungsinstitution erfolgen.

Interventionsdienste

Ein Mitglied des IVD muss die Ausbildung zum BSB und das entsprechende Brandschutztechnikseminar absolviert haben. Diese Person darf alle weiteren Mitglieder selbst einschulen. Wichtig ist auch hier, dass es nachweislich erfolgt.

Weiterführende Informationen

Brandschutz-im-Betrieb-58720

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