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WEKA (kp) | News | 18.07.2017

Neue TRVB 134 Flächen für die Feuerwehr

Seit 1.7.2017 gilt die neue TRVB 134. Mit ihr wurden die Anforderungen an Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen an die aktuellen Standards bei Einsatzfahrzeugen, bei OIB-Richtlinien und Normen angepasst.

Anpassung an aktuelle technische Standards

Feuerwehrfahrzeuge werden immer schwerer und leistungsfähiger. Die TRVB trägt dieser Entwicklung Rechnung. Als Stand der Technik für die Bemessung der Achslast von Feuerwehrfahrzeugen bei Zufahrten auf Kellerdecken, Garagendecken etc wird neu die ÖNORM EN 1991 herangezogen. Darüber hinaus verweist die TRVB 134 neu auf die OIB-Richtlinie 2 (Anforderung einer Feuerwehr-Fläche) bzw 4 (zulässige Niveauunterschiede). Zusätzlich werden die Anforderungen für Zugänge, Zufahrten, Aufstellflächen, sowie die erforderlichen Breiten von freizuhaltenden Geländestreifen wesentlich detaillierter ausgeführt.

Wichtige Änderungen

  • Feuerwehr-Zugänge müssen mindestens 1,2m breit sein und eine lichte Höhe von mindestens 2,1m aufweisen.
  • Feuerwehr-Aufstellflächen können gleichzeitig auch Feuerwehr-Zufahrten sein
  • Feuerwehr-Zufahrten müssen grundsätzlich nach zwei Seiten mit öffentlichen Verkehrsflächen in Verbindung stehen, Ausnahmefälle müssen gut begründet werden können.
  • Als maximale Achslast sind 11,5 t (115 kN), als maximales Gesamtgewicht 18t anzunehmen
  • Steigungen in Feuerwehr-Zufahrten dürfen maximal 15 % betragen, die Aufstellfläche für Feuerwehrleitern darf längs und quer maximal 10 % geneigt sein
  • Besondere Anforderungen gelten bei elektrisch beschriebenen Schrankenanlagen, Toranlagen, Poller etc – Schlüsselschalter, Notbetätigung, Beheizbarkeit
  • Die Begriffsbestimmungen finden sich nun in der TRVB 001

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