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WEKA (bli) | News | 07.06.2011

Neue und geänderte Prüfmethoden bei REACH

Im August kam es durch eine Änderung der europäischen Prüfmethoden-Verordnung zu Neuerungen bei der REACH. Weiters wird vorgeschlagen, die Zulassungskandidatenliste um einige Stoffe zu erweitern.

Am 24. August 2009 wurde im EU-Amtsblatt eine Novelle der Prüfmethoden-Verordnung (Verordnung EG/Nr. 761/2009) veröffentlicht. In dieser Verordnung werden die nach REACH zu verwendenden Methoden für die Bestimmung der physikalisch-chemischen Eigenschaften sowie der Toxizität und der Ökotoxizität von Stoffen festgelegt. Die Änderung trat mit 27. August 2009 in Kraft. Im Zuge der Änderung kommt es zu neuen und geänderten Prüfmethoden. Folgende Kapitel sind davon betroffen:

  • Kapitel A.4 – Dampfdruck: zusätzliche Methode (Effusionsmethode) für Stoffe mit sehr niedrigen Drücken
  • Kapitel A.22 (neu) - Längengewichteter mittlerer geometrischer Durchmesser von Fasern
  • Kapitel B.46 – in-vitro-Hautreizung: Test an rekonstruierten Modellen menschlicher Epidermis
  • Kapitel C.3 – Süsswasseralgen und Cyanobakterien: Wachstumsinhibitionstest
  • Kapitel C.25 (neu) – Aerobe Mineralisation in Oberflächenwasser: Simulationstest zur biologischen Abbaubarkeit
  • Kapitel C.26 (neu) – Lemna sp: Wachstumsinhibitionstest

Weiters werden für die Zulassungskandidatenliste der REACH-Verordnung (Art 59) 15 weitere Stoffe vorgeschlagen. Die Zulassung der Stoffe aus dieser Liste sind Stoffe, die für eine Zulassung infrage kommen. Nach weiterer Überprüfung können sie in Anhang XIV (Verzeichnis der Infoblatt Zulassungskandidatenliste zulassungspflichtigen Stoffe) aufgenommen werden und unterliegen danach zusätzlich den Bestimmungen nach Titel VII (Zulassung).

13. REACH-Newsletter der WKO

www.wko.at/reach
Prüfmethoden-Verordnung