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WEKA (bli) | News | 16.05.2013
Neuerungen bei TRVB 158
Ende April wurde vom TRVB Arbeitskreis auf dessen Website eine wichtige Änderung bezüglich der TRVB 158 – Elektroakustische Notfallsysteme kundgemacht.
Als die TRVB 158 erstellt wurde gab es weder eine Systemnorm noch eine Zertifizierungsnorm. Da nun jedoch beiden ÖNORMEN erschienen sind und die einjährige Übergangsfrist abgelaufen ist, kommt es nun zur Änderung der TRVB.
Die Errichtung eines elektroakustischen Notfallsystems (ENS) darf künftig nur mehr durch eine gemäß ÖNORM F 3074 für ein gemäß ÖNORM F 3012 typgeprüftes ENS-System akkreditierte Fachfirma durchgeführt werden (Ergänzung des Punkt 1 der TRVB).
ÖNORM F 3012 – Elektroakustische Notfallsysteme, bestehend aus Einzelkomponenten – Anforderungen
Mit dieser ÖNORM werden einheitliche Mindestanforderungen für Teilkomponenten von elektroakustischen Notfallsystemen (ENS) sowie deren Zusammenwirken festgelegt.
Sie ist seit 15. März 2011 gültig.
ÖNORM F 3074 – Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Elektroakustischen Notfallsystemen
Diese ÖNORM ist – wie bereits der Titel besagt – für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Instandhaltung von Elektroakustischen Notfallsystemen und den mit diesen unmittelbar verbundenen Brandfallsteuerungen anzuwenden. Sie legt die Aufgaben der Fachperson und der unterwiesenen Person fest.
Sie ist seit 1. März 2011 gültig.
Neuausgabe der TRVB 158
Die TRVB ist derzeit in Überarbeitung und es ist eine Neuausgabe noch für das Jahr 2013 geplant.
Quelle:
TRVB Arbeitskreis
Baudatenbank.at