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WEKA (bli) | News | 14.03.2017
Neuerungen bei Vorschriften im Brandschutz
Lesen Sie in diesem Beitrag über die Änderungen, die die Novelle des Elektrotechnikgesetzes mit sich bringt. Außerdem tritt mit 1. April 2017 die neue Verordnung Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung in Kraft.
Novelle Elektrotechnikgesetz
Die Novelle wurde mit BGBl I Nr 27/2017 kundgemacht und trat großteils mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Es gibt jedoch auch einige Übergangsbestimmungen, die erst später in Kraft treten.
Die Novelle enthält Anpassungen an das Normengesetz und betrifft unter anderem folgende Bereiche:
- Begriffsbestimmungen (elektrotechnische Normung, nationale elektrotechnische Norm, Elektrotechnische Normungsorganisation, Österreichische Normungsstrategie, elektrotechnisches Referenzdokument)
- Bestandschutz bestehender elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel und Übergangsregelung (§§ 4 und 5 ETG)
- Vorschriften im Zusammenhang mit Änderungen oder Erweiterungen an bestehenden elektrischen Anlagen oder elektrischen Betriebsmitteln (§ 6 ETG)
- Ausnahmebewilligungen von der Anwendung einzelner verbindlicher elektrotechnischer Normen oder verbindlicher elektrotechnischer Referenzdokumente (§ 11 ETG)
- Änderungen beim Elektrotechnischen Beirat (§ 16 ETG)
- Er- oder Überarbeitung rein österreichischer elektrotechnischer Normen (§ 16d ETG)
- Zugang zu elektrotechnischen Normen und deren Veröffentlichung (§ 16f ETG)
Gleichzeitig trat durch das BGBl I Nr 27/2017 am 18. Jänner 2017 die Elektro-Ex-Verordnung 1993 (Verordnung über elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen) außer Kraft.
Neue Verordnung Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
Diese neue Verordnung wurde mit LGBl Nr 18/2017 kundgemacht und tritt mit 1. April 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998, LGBl Nr 113/1998, außer Kraft.
Laut dem Oö Feuerwehrverband war der Hauptgrund für diese neue Verordnung die Anpassung an die Oö. Feuerpolizeigesetz-Novelle 2014, aber auch an sonstige geänderte Rechtsvorschriften wie zB das Oö. Bautechnikgesetz 2013.
Zu den wesentlichsten Änderungen zählen die Neudefinition der Risikoobjekte (§ 2) und Anpassungen bei der Ausbildung der Brandschutzbeauftragten (§ 7). Die Ausbildung der Brandschutzbeauftragten und Brandschutzgruppen wurde an die österreichweiten Ausbildungsmodule gemäß der nach Bundesgesetzen geltenden TRVB F 117 angepasst.
Quellen
Österreichischer Landesfeuerwehrverband
Weiterführende Informationen zum Thema Elektrotechnik im Zusammenhang mit Brandschutz finden Sie als Kunde auf dem Portal unter
Fachbeitrag Elektrotechnische Ausrüstung von RWA
Fachbeitrag Grundsätzliche elektrotechnische Anforderungen an Notbeleuchtungssysteme
Fachbeitrag Gefahren durch den elektrischen Strom
Die Vorschriften in aktueller Fassung finden Sie auf dem Portal unter:
Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeiverordnung
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