Dokument-ID: 280359

WEKA (bli) | News | 29.06.2011

Neuerungen bei den TRVBs im Juni

In der letzten TRVB-Sitzung wurde beschlossen, dass einige TRVBs aufgehoben werden. Welche TRVBs sind davon betroffen? Außerdem wurde die neue TRVB 160 N Justizanstalten – Baulicher und Technischer Brandschutz veröffentlicht.

Aufhebung von TRVBs

In der 191. Sitzung des TRVB-Arbeitskreises (15. bis 17. Juni 2011) wurde beschlossen, dass folgenden TRVBs aufgehoben werden:

  • TRVB 106 „Brandschutz in Mittel- und Großgaragen“
  • TRVB 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden“
  • TRVB 142 „Brandschutz in Lagern“

Es erfolgen Überarbeitung dieser TRVBs, wobei diese an die OIB-RL angepasst werden. Bis dahin sollten diese TRVBs laut TRVB-Arbeitskreis nicht mehr angewendet werden.

Neue TRVB 160 N 11

Ende Mai wurde die neue TRVB 160 N 11 „Justizanstalten – Baulicher und Technischer Brandschutz“ veröffentlicht. In dieser Richtlinie sind einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf den Brandschutz in Justizanstalten festgelegt. Folgende Schutzziele sollen dabei erreicht werden:

  • Die Tragfähigkeit eines Gebäudes muss während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleiben.
  • Die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Gebäudes muss begrenzt werden.
  • Die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke sowie die Gefährdung des öffentlichen Verkehrs durch Rauch muss begrenzt werden.
  • Personen, die sich im Gebäude befinden, müssen es unverletzt verlassen können.
  • Die Sicherheit der Lösch- und Rettungsmannschaften muss berücksichtigt werden.

Quellen:

TRVB Arbeitskreis
TRVB 160 N 11