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Neuerungen bei den TRVBs im Juni
In der letzten TRVB-Sitzung wurde beschlossen, dass einige TRVBs aufgehoben werden. Welche TRVBs sind davon betroffen? Außerdem wurde die neue TRVB 160 N Justizanstalten – Baulicher und Technischer Brandschutz veröffentlicht.
Aufhebung von TRVBs
In der 191. Sitzung des TRVB-Arbeitskreises (15. bis 17. Juni 2011) wurde beschlossen, dass folgenden TRVBs aufgehoben werden:
- TRVB 106 „Brandschutz in Mittel- und Großgaragen“
- TRVB 115 „Brandschutz in Büro- und Wohngebäuden“
- TRVB 142 „Brandschutz in Lagern“
Es erfolgen Überarbeitung dieser TRVBs, wobei diese an die OIB-RL angepasst werden. Bis dahin sollten diese TRVBs laut TRVB-Arbeitskreis nicht mehr angewendet werden.
Neue TRVB 160 N 11
Ende Mai wurde die neue TRVB 160 N 11 „Justizanstalten – Baulicher und Technischer Brandschutz“ veröffentlicht. In dieser Richtlinie sind einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf den Brandschutz in Justizanstalten festgelegt. Folgende Schutzziele sollen dabei erreicht werden:
- Die Tragfähigkeit eines Gebäudes muss während eines bestimmten Zeitraums erhalten bleiben.
- Die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb des Gebäudes muss begrenzt werden.
- Die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke sowie die Gefährdung des öffentlichen Verkehrs durch Rauch muss begrenzt werden.
- Personen, die sich im Gebäude befinden, müssen es unverletzt verlassen können.
- Die Sicherheit der Lösch- und Rettungsmannschaften muss berücksichtigt werden.
Quellen:
TRVB Arbeitskreis
TRVB 160 N 11