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WEKA (bli) | News | 23.10.2014

Neuerungen bei den TRVBs im September/Oktober 2014

In den ersten beiden Herbstmonaten kam es zu einigen Neuerungen bei den TRVBs. Sie finden diese zusammengefasst in diesem Beitrag. Zum Beispiel liegt der Entwurf zur TRGVB 110 B B zur Begutachtung vor.

  • TRVB 159 – Objektfunkanlagen: Da es derzeit keine kalibrierbaren Messgeräte gibt, entfallen laut dem TRVB-Arbeitskreis die diesbezüglichen Anforderungen. Die Punkte 7.3.2 und 7.3.5 der TRVB werden abgeändert.
  • TRVB 128 S – Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trocken: Das Prüfregister dieser TRVB wurde aktualisiert.
  • TRVB 111 – Rauchabzug für Stiegenhäuser: Punkt 5.1.1 der TRVB wird dahingehend ergänzt, dass gewährleistet sein muss, dass die manuelle Rücksetzeinrichtung im Handauslösetaster Priorität hat, auch wenn die ansteuernde Brandmeldeanlage weiterhin auf Alarm steht.
  • TRVB 125 – Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und TRVB 158 – Elektroakustische Notfallsysteme: Die Einspruchsbehandlung zu diesen TRVBs wurde abgeschlossen, sie wurden einstimmig verabschiedet und der Beschlussfassung zugeführt.
  • TRVB 110 B – Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen: Der Entwurf wurde verabschiedet und liegt bis zum 20. November unter „Downloads“ auf der Website des TRVB-Arbeitskreises zur öffentlichen Stellungnahme bereit.

Quelle:

TRVB Arbeitskreis