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Neues Gesetz für Bauprodukte: BPNG 2013
Das Bauproduktenotifizierungsgesetz regelt seit dem 11. Juli 2013 die Einrichtung einer notifizierenden Behörde sowie die Durchführung von Notifizierungsverfahren zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten.
Mit dem 11. Juli 2013 wurde das Bauproduktenotofizierungsgesetz 2013 (BPNG 2013) als 113. Bundesgesetz für die Republik Österreich ausgegeben – BGBl I Nr 113/2013. Damit einher geht die Einrichtung einer notifizierenden Behörde sowie die Durchführung von Notifizierungsverfahren gemäß Kapitel VII der Verordnung (EU) Nr 305/2011 vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG.
Zielsetzung
Ziel des Gesetzes ist eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes bei der Notifizierung von Bauprodukten. Damit sollen Unternehmer entlastet und der Weg für Herstellungsbetriebe von Bauprodukten zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren vereinfacht werden. Kompetenzrechtlich wird die Notifizierung im Bereich der Bauprodukte ausschließlich dem Bund zugeordnet und obliegt dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend.