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Dokument-ID: 491825
WEKA (bli) | News | 22.11.2012
Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung in Begutachtung
Das Lebensministerium hat einen Entwurf zur Abfallverbrennungsverordnung zur Begutachtung versandt. Damit soll die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) umgesetzt werden.
Ziele der Novelle
Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie verfolgt die Novelle folgende Ziele:
- Entfall der Ausstufungsverfahren bei Rückständen aus der Mitverbrennung
- Anhebung der Standards für Emissionen in die Luft: Dies bedeutet eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte in die Luft bei den Parametern Quecksilber und staubförmige Emissionen.
Inhalte der Novelle
Kurz zusammengefasst enthält die Novelle folgende wichtige Punkte:
- Möglichkeit zur Reduktion der Messhäufigkeit für bestimmte Parameter (Neuer Absatz in der AVV: § 9 Abs 12)
- Vorgaben zur Anwendung der Mischungsregel bei der der Mitverbrennung in Feuerungsanlagen (Anlage 2 Kapitel 3.5)
- Zuordnung von Rückständen (Aschen und Stäube) aus der Mitverbrennung zu nicht gefährlichen Abfallarten (Neue Absätze in der AVV: § 17 Abs 5-7)
- Erleichterungen bei der Deklaration des Abfallendes für Holzabfälle, die aus der Aufbereitung von Baum- und Strauchschnitt stammen (Anlage 9 Kapitel 2.4 lit f)
- Aktualisierung der Standards (z. B: ÖNORMEN) insbesondere in den Anlagen 5, 8, 9 und 10 und der Emissionserklärung (Anlage 6)
Rechtliches und In-Kraft-Treten
Grundsätzlich sollten die neuen Bestimmungen ab dem 7. Jänner 2013 angewendet werden. Die Kundmachung der novellierten Abfallverbrennungsverordnung bleibt jedoch noch abzuwarten, derzeit befindet sich die Novelle noch in Begutachtung.