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Dokument-ID: 491825

WEKA (bli) | News | 22.11.2012

Novelle zur Abfallverbrennungsverordnung in Begutachtung

Das Lebensministerium hat einen Entwurf zur Abfallverbrennungsverordnung zur Begutachtung versandt. Damit soll die europäische Richtlinie über Industrieemissionen (RL 2010/75/EU) umgesetzt werden.

Ziele der Novelle

Neben der Umsetzung der EU-Richtlinie verfolgt die Novelle folgende Ziele:

  • Entfall der Ausstufungsverfahren bei Rückständen aus der Mitverbrennung
  • Anhebung der Standards für Emissionen in die Luft: Dies bedeutet eine Verschärfung der Emissionsgrenzwerte in die Luft bei den Parametern Quecksilber und staubförmige Emissionen.

Inhalte der Novelle

Kurz zusammengefasst enthält die Novelle folgende wichtige Punkte:

  • Möglichkeit zur Reduktion der Messhäufigkeit für bestimmte Parameter (Neuer Absatz in der AVV: § 9 Abs 12)
  • Vorgaben zur Anwendung der Mischungsregel bei der der Mitverbrennung in Feuerungsanlagen (Anlage 2 Kapitel 3.5)
  • Zuordnung von Rückständen (Aschen und Stäube) aus der Mitverbrennung zu nicht gefährlichen Abfallarten (Neue Absätze in der AVV: § 17 Abs 5-7)
  • Erleichterungen bei der Deklaration des Abfallendes für Holzabfälle, die aus der Aufbereitung von Baum- und Strauchschnitt stammen (Anlage 9 Kapitel 2.4 lit f)
  • Aktualisierung der Standards (z. B: ÖNORMEN) insbesondere in den Anlagen 5, 8, 9 und 10 und der Emissionserklärung (Anlage 6)

Rechtliches und In-Kraft-Treten

Grundsätzlich sollten die neuen Bestimmungen ab dem 7. Jänner 2013 angewendet werden. Die Kundmachung der novellierten Abfallverbrennungsverordnung bleibt jedoch noch abzuwarten, derzeit befindet sich die Novelle noch in Begutachtung.

Quelle:

WKO