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WEKA (bli) | News | 18.01.2016
Novellen im Anlagenrecht: NormG 2016, Gewo 1994, Maß- und Eichgesetz
Vor dem Jahreswechsel wurden noch diese drei Novellen kundgemacht und sind großteils bereits in Kraft getreten. Welche Änderungen im Anlagenrecht bringen diese mit sich?
Normengesetz 2016
Mit diesem Gesetz wurden ein neues zeitgemäßes Normengesetz und eine österreichische Normenstrategie geschaffen. Es wurde mit BGBl I Nr 153/2015 kundgemacht und trat teilweise bereits mit 1. Jänner 2016 in Kraft; einige Bestimmungen treten erst mit 1. April 2016 in Kraft.
Wichtige Eckpunkte des Gesetzes
- Festlegung des Anwendungsbereiches und der Rechte und Pflichten der Normungsorganisation (§ 1, 4 NormG 2016)
- Festlegung der Grundsätze der Normungsarbeit (§ 5 NormG 2016)
- Einrichtung eines Normungsbeirates (§ 10 NormG 2016) und einer Schlichtungsstelle (§ 12 NormG 2016)
- Freier Zugang zu rechtlich verbindlich erklärten österreichischen Normen wurde gesetzlich verankert (§ 8 NormG 2016)
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das neue Gesetz mehr Transparenz und einen besseren Zugang zu den Normen schafft. Mit der nunmehr gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsstelle können künftig unnötige Normvorhaben von Beginn an effektiver unterbunden werden.
Gewerbeordnung 1994
Mit der Novelle (BGBl I Nr 155/2015) werden im betriebsanlagenrechtlichen Teil Fehler berichtigt, die bei der Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie aufgetreten sind:
- Richtigstellung der Hinweise auf die Teile 1 und 2 der Anlage 5 bei der Definition gefährlicher Stoffe oder Gemische
- Korrektur der falschen Nummerierung in der Stoffaufzählung in der Tabelle mit den gefährlichen Stoffen in der Anlage 5 Teil 2
- Korrektur in einem Paragraphenverweis in den Strafbestimmungen des § 367 GewO 1994
Die Änderung im Betriebsanlagenrecht betreffen Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen die Gefahr schwerer Unfälle durch gefährliche Stoffe besteht (Industrieunfallanlagen). Der größte Teil der Änderungen betrifft den berufsrechtlichen Teil der Gewerbeordnung (Kreditvermittler etc.).
Die betriebsanlagenrechtlichen Änderungen sind am 29. Dezember 2015 in Kraft getreten.
Maß- und Eichgesetz
Die Änderung des Gesetzes wurde in BGBl I Nr 148/2015 kundgemacht und trat bereits mit 29. Dezember 2015 in Kraft. Mit der Novelle wurde das Gesetz an die Bestimmungen zweier EU-Richtlinien angepasst mit dem Ziel einheitliche Marktbedingungen am Binnenmarkt zu schaffen. Nichtkonforme Erzeugnisse und Wirtschaftsakteure sollen künftig gleich behandelt und notifizierte Stellen auf dem gesamten EU-Markt nach gleichen Kriterien bewertet werden.
Die wesentlichen Inhalte der Novelle sind:
- Einrichtung einer notifizierenden Behörde zur Durchführung von Notifizierungsverfahren für Stellen im Bereich von Messgeräten und nichtselbsttätigen Waagen (§ 18a ff Maß- und Eichgesetz)
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens bei Tätigkeiten der notifizierten Stelle (§ 18e Maß- und Eichgesetz)
Quellen
Gesetzestext Normengesetz 2016
Help.gv.at – Normengesetz 2016