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WEKA (bli) | News | 09.12.2015
Novellen zum Elektrotechnikgesetz 1992 und Strahlenschutzgesetz
Im November wurden diese beiden Novellen kundgemacht. Die „Elektrotechnikgesetz-Novelle“ tritt großteils mit 20. April 2016 in Kraft, die Novelle zum Strahlenschutzgesetz ist bereits mit 27. November 2015 in Kraft getreten.
Änderung des Elektrotechnikgesetzes 1992 (ETG)
Die Änderung wurde am 06.11.2015 mit BGBl I Nr 129/2015 kundgemacht. Mit der Novelle werden EU-Vorgaben, vor allem die in der Verordnung (EG) Nr 765/2008 enthaltenen Marktüberwachungsvorgaben, umgesetzt. Ziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarktes in Österreich im Bereich der Sicherheit und der elektromagnetischen Verträglichkeit elektrischer Betriebsmittel zu verbessern.
Die wesentlichen Änderungen des ETG betreffen
- Definitionen (elektrische Betriebsmittel, elektrische Anlage, bewegliche Anlagen) und neue Begriffsbestimmungen (Bereitstellung auf dem Markt, Inverkehrbringen, Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler etc),
- Nachweise der Erfüllung der Sicherheitsanforderungen
- Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Notifizierung, Notifizierungsverfahren)
- Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit, Meldepflichten der notifizierten Stellen, Beschwerden gegen eine Feststellung notifizierter Stellen, Überwachung elektrischer Anlagen),
- Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler)
- Marktüberwachung (Koordinierung der Marktüberwachung, Überwachung des Marktes der Union, Kontrolle der in den Markt der Union eingeführten elektrischen Betriebsmittel etc.)
Die Novelle ist zum Teil mit 7.11.2015 in Kraft getreten, ein Großteil der Bestimmungen tritt allerdings erst mit 20.04.2016 in Kraft.
Änderung des Strahlenschutzgesetzes
Die Änderung wurden am 26.11.2015 mit BGBl I Nr 133/2015 kundgemacht. Ziel der Novelle ist die Sicherstellung einer bestmöglichen Entsorgung der in Österreich anfallenden radioaktiven Abfälle durch Erstellung und Umsetzung eines nationalen Entsorgungsprogramms
Somit hat die Bundesregierung ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ für radioaktive Abfälle und hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einen nationalen Radon-Maßnahmenplan zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Die Novelle des Strahlenschutzgesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/70/Euratom und 2013/59/Euratom.
Laut WKO gibt es für Unternehmen keine unmittelbaren Auswirkungen. Von der Novelle betroffen sind primär die Republik Österreich und die Nuclear Engineering Seibersdorf als Betreiber der einzigen österreichischen Entsorgungsanlage.
Die Änderungen sind mit 27.11.2015 in Kraft getreten.
Quellen:
WKO zur Novelle Strahlenschutzgesetz
Strahlenschutzgesetz – Parlamentarisches Geschehen