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WEKA (kp) | News | 15.01.2019

OVE 8101: Neue Norm für elektrische Niederspannungsanlagen

Seit 01.01.2019 gilt die OVE E 8101:2019 01 01. Sie fasst alle Anforderungen an die Errichtung und Prüfung elektrischer Niederspannungsanlagen in einem Dokument zusammen. Was bedeutet das für Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitsbeleuchtungen?

Wir haben sie bereits im Herbst angekündigt. Seit 01.01.2019 gilt sie nun, die neue Norm OVE 8101 für elektrische Niederspannungsanlagen. Was ist neu? Vorher waren die Anforderungen an die Errichtung und Prüfung elektrischer Niederspannungsanlagen auf mehrere ÖVE/ÖNORMen aufgeteilt, unter anderem die E 8002, E 8007. Diese fasst die OVE E 8101 nun alle in einem Dokument zusammen.

In Bezug auf die brandschutztechnischen Ausführungsmöglichkeiten ist für Sie – wie angekündigt – auch die OVE R 12-2:2019 01 01 relevant. Die gute Nachricht ist, diese ist mit den OIB-Richtlinien abgestimmt.

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Brandschutzeinrichtungen

Erweitert ist der Geltungsbereich für notwendige Sicherheitseinrichtungen (zB Sicherheitsbeleuchtungsanlagen). Die wichtigsten elektrotechnischen Anforderungen für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage enthält der Teil 5-56. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Tabelle 56.A.1. Hier finden Sie die typischen Gebäudewidmungen, welche eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage erfordern, und die grundsätzlichen Anforderungen (Beleuchtungsstärke, Umschaltzeit etc) zusammengefasst.

Einen Leitfaden für Brandschutzeinrichtungen (zB Löschwasseranlagen, Alarmierungseinrichtungen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) bietet die Tabelle 56.B.1.

In Teil 4-42 der OVE E 8101 finden sich Maßnahmen

  • zum Schutz von Personen, landwirtschaftlichen Tieren sowie Gegenständen gegen thermische Einflüsse sowie Brandgefahr durch elektrische Betriebsmittel
  • gegen die Brandfortleitung durch elektrische Anlagen und
  • gegen die Beeinträchtigung der sicheren Funktion elektrischer Einrichtungen einschließlich jener für Sicherheitszwecke.

Für Gebäude, die der Öffentlichkeit und Arbeitnehmern zugänglich sind, ist außerdem der Teil 7-718 zu beachten. In dessen Tabelle 4 sind die für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage maßgeblichen Abschnitte der OVE E 8101 den bisher relevanten Normen gegenübergestellt.

www.as-search.at

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