Dokument-ID: 970253

WEKA (kp) | News | 30.11.2017

ÖNORM F 3000 für Brandmeldesysteme veröffentlicht

Die neue Ausgabe der ÖNORM F 3000 für Brandmeldesysteme wurde am 15.11.2017 von Austrian Standards veröffentlicht. Ab 1.1.2018 gilt die in kleinen Teilen berichtigte Fassung. Was regelt die neue Norm?

Die neue Ausgabe ersetzt die Ausgabe ÖNORM F 3000:1989. Die Norm wurde technisch überarbeitet.

Anwendungsbereich

Diese ÖNORM ist zusammen mit den einschlägigen europäischen (wenn vorhanden) oder mit nationalen Anwendungsregeln und Rechtsvorschriften für das Fachgebiet „Automatische Brandschutzanlagen“ anzuwenden. Sie regelt den Aufbau und das Zusammenwirken aller Komponenten eines Brandmeldesystems (BM-Systems) zu einer Brandmeldeanlage (BMA), sowie auch die Anforderungen an vernetzte Brandmeldesysteme. Zweck der ÖNORM ist es, einheitliche Mindestanforderungen für ein Brandmeldesystem festzulegen.

Im Vergleich zur alten Norm enthält die neue Ausgabe unter anderem folgende wesentliche Änderungen:

  • Es wurde eine Anpassung an die bestehende ÖNORM EN 54-Serie vorgenommen.
  • Eine § 3 (2) ÖNORM-Registrierung ist nicht mehr vorgesehen.
  • Alle organisatorischen Anforderungen wurden gelöscht.
  • Alle Regelungen hinsichtlich der Frage, wer Prüfungen und Zertifizierungen durchführen darf, wurden gestrichen.
  • Verweise auf TRVBs wurden gestrichen.
  • Anmerkungen wurden als Erläuterung für die Begründung einzelner Anforderungen aufgenommen.
  • Im informativen Anhang A sind Hinweise für eine freiwillige Zertifizierung angeführt.

Anforderungen an die Einzelkomponenten

Generell gilt, dass sämtliche Einzelkomponenten für sich alleine die einschlägigen ÖNORMEN erfüllen müssen. Komponenten, für welche keine einschlägigen ÖNORMEN vorliegen, müssen die Anforderungen des Abschnittes 5 erfüllen. Eine Erfüllung der Anforderungen für einzelne Komponenten bedeutet noch nicht, dass der Zusammenschluss dieser Komponenten auch die Anforderungen dieser ÖNORM erfüllt. Hinsichtlich der Kompatibilität der einzelnen Komponenten untereinander ist die ÖNORM EN 54‑13 einzuhalten.

Die Anforderungen der ÖNORM F 3000:2017 gelten für alle Zusammenschlüsse von einzelnen Komponenten von BMA, welche geeignet sind, Brandkenngrößen selbsttätig zu detektieren, auszuwerten und eventuell weiterzuleiten. Dienen periphere Geräte nicht unmittelbar der Detektion, Auswertung und Weiterleitung von Brandkenngrößen und sind keine weiteren Anforderungen vorhanden, müssen sie zumindest rückwirkungsfrei angeschlossen werden können.

ÖNORM F 3000, Ausgabe vom 1.1.2018

Die Ausgabe 2018-01-01 berichtigt die Ausgabe ÖNORM F 3000:2017-11 und wurde ohne formelles Verfahren neu herausgegeben. Es wurden folgende Änderungen durchgeführt:

— 3.6: Die doppelte Darstellung einzelner Inhalte wurde gelöscht und dadurch wieder eine Übereinstimmung mit der zitierten ÖNORM EN 54-1 hergestellt.

— 7.2.2: Da diese ÖNORM keine Kennzeichnung gemäß § 3 (2) Normengesetz 1971 mehr vorsieht, wurde auch der Begriff „Typprüfungˮ gelöscht.

— Abschnitt 8: Der falsche Verweis auf Abschnitt 6 wurde gelöscht

Anhang 8 der TRVB 123 Brandmeldeanlagen

Während die neue Norm nicht mehr auf TRVBs verweist, bezieht sich die TRVB 123 für Brandmeldeanlagen sehr stark auf die neue ÖNORM F 3000. Schon im Vorfeld wurde am 25.9.2016 der Anhang 8 veröffentlicht. Er hat die wichtigsten Teile der ÖNORM F 3000:2017 vorweggenommen und galt laut TRVB-Arbeitskreis bis zur Veröffentlichung der neuen Norm.

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