18.08.2020 | Umwelt & Betriebsanlagen | ID: 1056454

Photovoltaische Anlagen: Welche Neuerungen ergeben sich durch die ÖVE E 8101 Teil 7-712?

WEKA (mei)

Mit der Einführung der ÖVE E 8101 wurde auch das Thema „Photovoltaische Anlagen“ überarbeitet. Der Teil 7-712 stellt die Grundlage für Planung, Bau und Betrieb von PV-Anlagen mit den entsprechenden Betriebskonzepten dar.

Im Zuge der Einführung der ÖVE E 8101 wurde auch das Thema „Photovoltaische Anlagen“ überarbeitet. Die Vorgängervorschrift ÖVE ÖNORM E 8001-4-712 ist somit an die internationalen bzw europäischen Dokumente angepasst worden. Der Teil 7-712 der aktuellen ÖVE E 8101 stellt eine Grundlage für Planung, Bau und Betrieb von PV-Anlagen mit den entsprechenden Betriebskonzepten dar. Die Vorschrift kann somit als der Kern der in der Photovoltaik anzuwendenden Normen und Vorschriften gesehen werden. Voraussichtlich wird die Norm im Zuge der Novellierung der Elektrotechnik-Verordnung verbindlich werden.

Auswahl von Betriebsmitteln

Alle auf der DC-Seite eingesetzten Betriebsmittel haben prinzipiell eine Eignung für den Einsatz in Gleichspannungssystemen aufzuweisen. Werden Wechselrichter im Freien installiert, muss man ebenfalls das thermische Verhalten des Wechselrichters berücksichtigen. Der Montageort sollte sich im Schatten befinden. Auch sollte er so ausgesucht werden, dass es nicht zu einem Hitzestau kommt, der dann eine Abriegelung des Wechselrichters auslösen kann. Die Installation des Wechselrichters außerhalb eines Gebäudes stellt eine Möglichkeit zur Umsetzung der ÖVE R11-1 dar. Dieser Fall tritt deshalb in der Praxis immer häufiger ein.

Statik, Zugänglichkeit und Kennzeichnung

Hier gilt es die folgenden Punkte zu beachten:

  • Statik: Das Montagesystem des Photovoltaik-Systems muss standortspezifisch geplant sein. Es müssen dabei die Statik der PV-Unterkonstruktion sowie die Eignung des Daches bzw des Gebäudes überprüft werden. Das PV-System hat standsicher zu sein und muss für die jeweiligen Wind- und Schneelasten konzipiert werden.
  • Zugänglichkeit: Im Zuge der Planung von PV-Systemen muss berücksichtigt werden, dass man spätere Wartungsarbeiten gefahrlos durchführen kann. Auch die entsprechenden Komponenten müssen zugänglich verbaut werden.
  • Kennzeichnung: Jedes PV-System hat mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet zu sein, um die Personensicherheit zu gewährleisten. Wartungstechniker, Prüfer und Einsatzkräfte sollen auf das Vorhandensein von netzunabhängigen Fremdspannungen hingewiesen werden. Alle aktiven zugänglichen Komponenten sind ebenfalls mit einem Warnhinweis auf Fremdspannung nach dem Trennen zu kennzeichnen.

Durch die vermehrten Niederschlagsereignisse in den vergangenen Wintern hat sich gezeigt, dass die Berücksichtigung der Statik äußerst wichtig ist. Es muss in diesem Zusammenhang überprüft werden, dass das Montagesystem eine ausreichende Tragfähigkeit hat. Auch müssen die Hersteller-Vorgaben in den Montageanleitungen beachtet werden; etwa ob und wie das jeweilige Modul für die aufkommenden Schneelasten zu montieren ist. Das Dach sollte ebenfalls auf seine statische Eignung hin überprüft werden.

Prüfung und Abnahme

PV-Systeme sind einer Erstprüfung sowie wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Die Erstprüfung hat vor Inbetriebnahme bzw nach wesentlichen Veränderungen am PV-System zu erfolgen. Jedes PV-System muss auch über eine Dokumentation verfügen, die dem Anlagenbetreiber zur Verfügung zu stellen ist. In der Dokumentation inkludiert sind ua Prüfprotokoll, Planungsunterlagen, Stromlaufplan und Angaben zu Wartungsmaßnahmen. Nach der Elektroschutzverordnung sind elektrische Anlagen (also auch PV-Systeme) einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen. Weil PV-Anlagen als stark beanspruchte Systeme gelten, gibt der KFE die Empfehlung ab, das Prüfintervall von fünf auf drei Jahre zu verkürzen.

Quelle

Ing. Thomas Becker ATB-Becker Photovoltaik GmbH

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