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Dokument-ID: 763118

WEKA (msc) | News | 29.06.2015

Praktischer Gebrauch der TRVB 110

Mit der seit 1.4.2015 geltenden TRVB 110 ist für PlanerInnen der verschiedensten Gewerke ein praktisches Instrument geschaffen worden, um die zielorientierten Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 für Leitungen und Durchführungen zu erfüllen.

Gefahr der Brand- und Rauchweiterleitung

In allen Gebäuden werden durch Wände und Decken verschiedene Installationen bzw haustechnische Leitungen geführt, die im Brandfall eine Gefahr hinsichtlich der Brand- und Rauchweiterleitung zu angrenzenden Wohnungen oder Betriebseinheiten darstellen. Die OIB-Richtlinie 2 fordert deshalb die Einhaltung zielorientierter Anforderungen für alle Schächte, Kanäle, Leitungen und deren Durchführungen. Um diese zu erfüllen wurde vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband die TRVB 110 „Brandschutztechnische Anforderungen bei Leitungen und deren Durchführungen“ veröffentlicht, die seit 1.4.2015 gilt. Die neue Richtlinie gibt Auskunft über grundsätzliche Ausführungsmöglichkeiten von Schutzmaßnahmen und stellt eine praktische Hilfe für PlanerInnen verschiedenster Gewerke dar.

Geeignete Maßnahmen gemäß OIB

Gemäß OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ werden grundsätzlich an Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten folgende Anforderungen gestellt:

„Liegen Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten in Wänden bzw Decken oder durchdringen diese, ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Abschottung, Ummantelung) sicherzustellen, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch über die erforderliche Feuerwiderstandsdauer wirksam eingeschränkt wird.“

Durch die TRVB 110 werden die folgenden, relevanten Bauteile und Schutzeinrichtungen definiert:

  • Haustechnische Leitungen
  • Abschottungen gemäß ÖNORM EN 1366-3 und ETAG 026-2
  • Brandschutzklappen gemäß ÖNORM H 6025 und EN 15650
  • Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen
  • Vorrichtungen zum Verschließen von Rohren
  • Die Schachttypen A und B

Betreffend die Ausführung geeigneter Schutzmaßnahmen wird das Brandverhalten von Leitungen und deren Dämmstoffe bzw Wärmedämmungen behandelt. Die Leitungsführung durch Trennbauteile oder brandabschnittsbildende Bauteile sowie in Fluchtwegen ist außerdem wesentlicher Bestandteil der TRVB 110.

Detaillierte Übersicht der TRVB 110

KundInnen von Brandschutz online erhalten hier eine detaillierte Übersicht und Erläuterung zur TRVB 110 von Dipl.-Ing.in Irmgard Eder, Kompetenzstelle Brandschutz der MA 37: https://www.weka.at/verlag/Brandschutz/Organisation-Bautechnik/Brandschutz-online-56410