Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Judikatur
-
Muster
-
Tools
WEKA (kp) | News | 21.02.2017
Rechtssicherheit bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen
Die CE-Kennzeichnung für Maschinen ist mit großen Haftungsrisiken verbunden. Häufig unterschätzt wird, dass nach dem Zusammenbau von Komponenten mehrerer Hersteller und nach dem Umbau zusätzlich eine CE-Kennzeichnung durchgeführt werden muss.
Große Haftungsrisiken
Die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie sind für die Verantwortlichen mit vielen praktischen Fragen und großen Haftungsrisiken verbunden. Besonders groß ist das Risiko, wenn Komponenten verschiedener Hersteller zusammengebaut, mehrere Maschinen verkettet oder Maschinen umgebaut werden.
Komplexes Zusammenspiel vieler Vorschriften
Zusätzlich ist es erforderlich, das Zusammenspiel der Maschinenrichtlinie mit anderen Richtlinien, wie der Niederspannungsrichtlinie oder EVM-Richtlinie, im Auge zu behalten. Und auch die Bestimmungen im ASchG und in der Arbeitsmittelverordnung bezüglich der Evaluierung von Maschinen sind zu beachten.
WEKA-Praxisseminar am 5.4.2017 in Linz
Ein Seminarklassiker der WEKA Akademie unterstützt Maschinenverantwortliche dabei, die CE-Kennzeichnung und die Maschinensicherheit im Betrieb auf solide Beine zu stellen:
Vorteile des eintägigen Praxisseminars:
- Die Teilnehmer profitieren von wertvollen Lösungsansätzen aus der langjährigen Beratungspraxis des Maschinensicherheitsexperten DI Blasge sowie vom intensiven Erfahrungsaustausch mit dem Referenten und den Teilnehmern.
- Schritt für Schritt führt Herr DI Blasge durch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie, die Konformitätsbewertung, die CE-Kennzeichnung und die Dokumentation. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus Einblick in das Zusammenspiel mit anderen relevanten Richtlinien und einen Überblick über die Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100.
- Klarheit über die rechtssichere Vorgangsweise beim Zusammenbau von Komponenten verschiedener Hersteller, beim Umbau oder bei der Verkettung von Maschinen.
Das Seminar ermöglicht den Teilnehmern, die CE-Kennzeichnung rechtssicher durchzuführen und der Verantwortung für Maschinensicherheit vollumfänglich gerecht zu werden. Reklamationen, Rückholaktionen oder Schadenersatzverfahren lassen sich so hintanhalten.
Große Umsetzungsnähe:
Ihr Seminarleiter Dipl. Ing. Franz Blasge berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Branchen als Ziviltechniker und Gerichtssachverständiger ua für Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel). Er kennt die aktuelle Rechts- und Normenlage, verfügt über langjährige Schulungserfahrung und bringt viele erfolgreiche Lösungsansätze mit.
Praxisseminar „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie“ in Linz:
Nähere Informationen zum Praxisseminar "CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie" in Linz am 05.April 2017 bzw unter kundenservice@weka.at.