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WEKA (kp) | News | 21.02.2017

Rechtssicherheit bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen

Die CE-Kennzeichnung für Maschinen ist mit großen Haftungsrisiken verbunden. Häufig unterschätzt wird, dass nach dem Zusammenbau von Komponenten mehrerer Hersteller und nach dem Umbau zusätzlich eine CE-Kennzeichnung durchgeführt werden muss.

Große Haftungsrisiken

Die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie sind für die Verantwortlichen mit vielen praktischen Fragen und großen Haftungsrisiken verbunden. Besonders groß ist das Risiko, wenn Komponenten verschiedener Hersteller zusammengebaut, mehrere Maschinen verkettet oder Maschinen umgebaut werden.

Komplexes Zusammenspiel vieler Vorschriften

Zusätzlich ist es erforderlich, das Zusammenspiel der Maschinenrichtlinie mit anderen Richtlinien, wie der Niederspannungsrichtlinie oder EVM-Richtlinie, im Auge zu behalten. Und auch die Bestimmungen im ASchG und in der Arbeitsmittelverordnung bezüglich der Evaluierung von Maschinen sind zu beachten.

WEKA-Praxisseminar am 5.4.2017 in Linz

Ein Seminarklassiker der WEKA Akademie unterstützt Maschinenverantwortliche dabei, die CE-Kennzeichnung und die Maschinensicherheit im Betrieb auf solide Beine zu stellen:

Vorteile des eintägigen Praxisseminars:

  • Die Teilnehmer profitieren von wertvollen Lösungsansätzen aus der langjährigen Beratungspraxis des Maschinensicherheitsexperten DI Blasge sowie vom intensiven Erfahrungsaustausch mit dem Referenten und den Teilnehmern.
  • Schritt für Schritt führt Herr DI Blasge durch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie, die Konformitätsbewertung, die CE-Kennzeichnung und die Dokumentation. Die Teilnehmer erhalten darüber hinaus Einblick in das Zusammenspiel mit anderen relevanten Richtlinien und einen Überblick über die Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100.
  • Klarheit über die rechtssichere Vorgangsweise beim Zusammenbau von Komponenten verschiedener Hersteller, beim Umbau oder bei der Verkettung von Maschinen.

Das Seminar ermöglicht den Teilnehmern, die CE-Kennzeichnung rechtssicher durchzuführen und der Verantwortung für Maschinensicherheit vollumfänglich gerecht zu werden. Reklamationen, Rückholaktionen oder Schadenersatzverfahren lassen sich so hintanhalten.

Große Umsetzungsnähe:

Ihr Seminarleiter Dipl. Ing. Franz Blasge berät seit vielen Jahren Unternehmen aller Branchen als Ziviltechniker und Gerichtssachverständiger ua für Maschinenprüfungswesen (Funktionsfähigkeit, Normenkonformität, Sicherheit, unfallrelevante Mängel). Er kennt die aktuelle Rechts- und Normenlage, verfügt über langjährige Schulungserfahrung und bringt viele erfolgreiche Lösungsansätze mit.