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WEKA (bli) | News | 09.06.2011

Richtige Brandmeldung – Was ist zu beachten?

Im Brandfall sind es oft Sekunden, die über Leben und Tod entscheiden, deshalb sollten Zeitverluste möglichst vermieden werden. Welche Punkte sind bei einer Brandmeldung bzw. bereits im Vorfeld zu berücksichtigen?

Brandmeldung – Brandmeldestelle

Prinzipiell kann die Brandmeldung von jedem Betriebsangehörigen erfolgen, der den Brand entdeckt. Dennoch sollte es eine Stelle im Betrieb geben, die Aufgaben einer Brandmeldestelle übernimmt (z. B. Portier, Telefonvermittlung etc). Diese muss während der Betriebszeit ständig besetzt und leicht erreichbar sein.

Brandmeldung – Inhalt und Form

Bei der Brandmeldung sind die 4 Ws zu berücksichtigen:

  • Wer ruft an – Angaben zur Person, die Brandmeldung durchführt
  • Wo brennt es – Ort des Ereignisses
  • Was brennt – Art der abzuwehrenden Gefahr
  • Wie viele Verletzte gibt es

Grundsätzlich gibt es folgende Formen der Brandmeldung, die alle Vor- und Nachteile mit sich bringen:

1. Brandmeldung über Fernsprechanlage:

Vorteile dabei sind, dass das Ereignis genau dargestellt und etwaige Zusatzinfos gegeben werden können. Es besteht ein direkter Austausch zwischen Brandmelder und der öffentlichen Notrufzentrale (z. B. Feuerwehr). Möglicher Nachteil dabei ist jedoch, dass der Zeitraum, wenn der Brand nicht sofort entdeckt wurde, zwischen Ausbruch des Brandes und Brandmeldung relativ lang ist.

2. Automatischer Brandmelder:

In der Regel schneller erfolgt die Brandmeldung über eine objektgebundene oder eine Feuerwehr-Notrufmelderanlage. Nachteilig ist dabei jedoch, dass der Brandmelder nicht erkennen kann, ob seine Meldung auch wirklich entgegengenommen wurde. Außerdem können die Zentralen bei Feuerwehr-Notrufmelderanlagen nur den Standort des Melders und bei objektgebundenen Brandmeldeanlagen nur der örtliche Bereich der Meldgruppe erkannt werden.

3. Nichtautomatischer Brandmelder:

In diesem Fall erfolgt die Brandmeldung durch ein Einschlagen der Glasscheibe und Betätigen des Druckknopfes. Vorteil dabei ist die relativ kurze Meldezeit. Nachteile dabei sind, das die Meldung nicht quittiert wird und keine Rückfragen möglich sind.

Brandmeldung – Betriebsalarm

Im Brandfall ist es nicht nur wichtig, den Brand nach Außen (an eine Notrufzentrale) zu melden, sondern auch alle gefährdeten Personen zu warnen und zwar in Form eines betriebsinternen Alarmsystems. Dabei ist wichtig, dass die Bedeutung des Alarmsignals eindeutig festgelegt ist und alle MitarbeiterInnen im Betrieb dieses Signal kennen (z. B. akustisch in Form von Sirenen, Klingeln, Hupen oder optisch durch Blinklichter, Leuchttafeln etc).

Im Vorfeld ist dabei zu klären:

  • Welche Personen dürfen im Alarmfall Weisungen geben – Brandschutzbeauftragter, Betriebsleiter etc
  • Was ist im Brandfall zu tun – Aushang „Verhalten im Brandfall“ muss allen MitarbeiterInnen bekannt und zugänglich sein.