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WEKA (bli) | News | 06.06.2011
Richtige Evakuierung im Brandfall
Für eine sichere Evakuierung sind bereits im Vorfeld einige Dinge zu beachten und Maßnahmen zu setzen. Welche Aufgaben kommen dabei den Evakuierungsbeauftragten zu?
Richtige Evakuierung – Evakuierungsordnung
Um eine richtige Evakuierung gewährleisten zu können, müssen bereits im Vorfeld bestimmte Aspekte berücksichtigt werden. Zentrales Instrument ist dabei die Evakuierungsordnung, die Folgendes beinhaltet:
- Regeln zum richtigen Verhalten im Betrieb
- Hinweise zur Vermeidung von Gefährdungen von Gesundheit und Eigentum
- Hinweise zur Verminderung von Schäden durch Brände
- Regeln zum Verhalten im Evakuierungsfall
Die Evakuierungsordnung sollte deshalb auch allen DienstnehmerInnen im Betrieb von der Betriebsleitung oder dem Anlagenmeister zur Kenntnis gebracht werden. Das Nichteinhalten der Bestimmungen der Evakuierungsordnung kann sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen haben.
Richtige Evakuierung – Vorkehrungen treffen
Es müssen je ein Evakuierungsbeauftragter bzw eine Evakuierungsbeauftragte und Stellvertreter für den Betrieb festgelegt werden. Diese haben folgende Aufgaben:
- Für die Einhaltung der Bestimmungen der Evakuierungsordnung sorgen.
- Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Evakuierungsmaßnahmen.
- Evakuierungsübung organisieren und DienstnehmerInnen über die Maßnahmen im Evakuierungsfall unterweisen. Evakuierungsübungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden.
- Darauf achten, dass Evakuierungsbereiche und Fluchtbereiche nicht unerlaubt geändert werden.
Richtige Evakuierung – Durchführung und Verhalten
Bevor eine Evakuierung durchgeführt wird, sollten immer alle Gefahren berücksichtigt werden. In manchen Fällen ist es für die DienstnehmerInnen eventuell sogar sicherer im Gebäude zu bleiben und auf die Einsatzkräfte (Feuerwehr etc) zu warten. Prinzipiell gilt die Regel, dass eine Evakuierung nur dann stattfinden sollte, wenn sie auch wirklich gefahrlos über die Bühne gehen kann.
Unter richtigem Verhalten im Evakuierungsfall ist Folgendes zu verstehen:
- Alarmsignal beachten und Ruhe bewahren
- Evakuierungsaufforderung abwarten
- Elektrische Geräte abstellen
- Fenster und Türen schließen
- Verlassen der Arbeitsstelle
- Einfinden auf der zuständigen Sammelstelle: Diese sollte allen MitarbeiterInnen vorher bekannt und entsprechend gekennzeichnet sein.
Der Evakuierungsbeauftragte bzw die Evakuierungsbeauftragte samt StellvertreterIn sollten die Vollständigkeit der MitarbeiterInnen auf der Sammelstelle prüfen und eine Meldung an die Einsatzleitung dazu weitergeben. Das Verlassen der Sammelstelle, bevor Evakuierungsbeauftragte oder Feuerwehr dazu aufgefordert haben, ist nicht erlaubt!