Dokument-ID: 552813

WEKA (bli) | News | 18.03.2013

Richtige Lagerung von brand- oder explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen

Bei der Lagerung von brand- oder explosionsgefährlichen Stoffen gilt es bestimmte Bestimmungen einzuhalten, vor allem bezüglich Lagerbehälter, Lagerräume und Lagerverbote. Auf Brandschutz online finden Sie hierzu hilfreiche Fachinfo.

Gesetzliche Regelungen

Früher waren alle Vorschriften zur Lagerung von brand- und explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen in der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) geregelt. Später kam es durch die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) zu einer Trennung in Vorschriften für brandgefährliche Tätigkeiten und jene für explosionsgefährliche Tätigkeiten.

Achtung: Die Verwendung und somit auch die Lagerung von explosionsgefährlichen Arbeitsstoffen ist nach wie vor in der AAV (vor allem § 65 AAV) geregelt. Dies gilt auch für brandgefährliche Stoffe.

Für spezielle Lagerungen, zB brennbare Flüssigkeiten, gelten die strengeren Vorschriften, wie die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF).

Hilfreiche Fachinfo – stets am neuesten Stand!

Auf dem Portal Brandschutz online finden Sie informative Beiträge, die aktuellen Vorschriften sowie ein Tool zum Thema.

Wichtige Vorschriften zum Thema

Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung

Verordnung explosionsfähiger Atmosphären

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten

Flüssiggas-Verordnung 2002