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WEKA (bli) | News | 09.12.2015

SprG-Novelle 2015 – Neue Pflichten für Wirtschaftsakteure

Mit BGBl. I Nr. 136/2015 wurde am 26.11.2015 die SprG-Novelle 2015 kundgemacht. Welche neuen Pflichten kommen dadurch auf Wirtschaftsakteure zu und wann treten die Änderungen des Sprengmittelgesetzes 2010 in Kraft?

Umsetzung der EU-Richtlinie

Mit der Novelle wird die EU-Richtlinie 2014/28/EU umgesetzt, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, legistische Maßnahmen zu treffen, um den freien Verkehr von Schieß- und Sprengmitteln im Binnenmarkt sicherzustellen und gleichzeitig ein hohes Niveau für die menschliche Gesundheit und Sicherheit sowie den Schutz der Verbraucher und der professionellen Endnutzer zu gewährleisten.

Neue Pflichten der Wirtschaftsakteure

Durch die Anpassung des Sprengmittelgesetzes 2010 an die EU-Vorgaben fallen für Wirtschaftsakteure verschiedene Kontroll- und Mitwirkungspflichten an. Als Wirtschaftsakteure gelten Hersteller, Importeure und Händler.

Diese Pflichten werden neu in §§ 12a bis 12i Sprengmittelgesetz 2010 geregelt, dazu zählen:

  • die Überprüfung der Übereinstimmung von Schieß- und Sprengmitteln mit den Sicherheitsanforderungen in Anhang II der Richtlinie 2014/28/EU
  • das Erstellen von technischen Unterlagen und das Führen von Aufzeichnungen
  • das Ausstellen einer EU-Konformitätserklärung gemäß Anhang IV der Richtlinie 2014/28/EU
  • Bei Nichtkonformität eines Schieß- und Sprengmittels muss die Behörde informiert und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Fazit, Inkrafttreten

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass ein Schieß- und Sprengmittel erst dann in Verkehr gebracht werden darf, wenn seine Konformität von einer benannten Konformitätsbewertungsstelle bescheinigt und eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde. Die Schieß- und Sprengmittel müssen dann entsprechend gekennzeichnet und mit einer Gebrauchsanweisung und Sicherheitsinformation in deutscher Sprache versehen sein.

Als Ausdruck der Konformität gilt die CE-Kennzeichnung. Das bedeutet, dass nun auch die CE-Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln in die österreichische Rechtsordnung aufgenommen wurde.

Die Änderungen treten großteils mit 1. April 2016 in Kraft.

Quellen:

SprG-Novelle 2015 – Gesetzestext (BGBl I Nr  136/2015)

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