© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
TRVB 114 S 15 – Neuerungen seit 2015 für Anschaltebedingungen von BMA
Durch die Ausgabe 2015 der TRVB 114 S 15 kommt es zu einigen Änderungen bei den Instandhaltungspflichten, Kontrollen der Feuerwehr, dem Interventionsdienstes sowie bei der Führung des Feuerwehrordners.
Die TRVB 114 S 15 enthält Regelungen für Anschaltebedingungen automatischer Brandmeldeanlagen (BMA) an die öffentlichen Feuerwehren. Durch die Ausgabe 2015 kommt es zu folgenden wesentlichen Änderungen.
Instandhaltungspflichten – Instandhaltungsvertrag
Bei Instandhaltungen und Revisionen von Brandmeldeanlagen (BMA) sind die gültigen Richtlinien und Normen gemäß TRVB 114 Punkt 6.2 zu beachten.
Neu ist seit der Ausgabe 2015, dass bei Instandhaltungsarbeiten ein ein Jahr gültiger Instandhaltungsvertrag oder Wartungsvertrag samt rechtskräftiger Erklärung erforderlich ist, erforderliche Arbeiten umgehend zu beauftragen, abzuschließen und der Feuerwehr zu übermitteln. Der Vertrag ist dann im Ordner für die Feuerwehr abzulegen.
Feuerwehrordner
Bisher galt, dass ein sog Feuerwehrordner in einem roten mit „Feuerwehr“ beschrifteten Kasten in der Brandmeldezentrale aufzubewahren ist und die Dokumente gemäß Anhang 5 TRVB 114 S 15 zu enthalten hat.
Neu ist seit der Ausgabe 2015, dass die Feuerwehr auch eine Aufteilung der Unterlagen in einen roten und einen grünen Feuerwehrordner verlangen kann. Der grüne Ordner müsste dann folgende Dokumente beinhalten:
- das Kontrollbuch
- Kopien des Instandhaltungsvertrags der BMA und das Instandhaltungsprotokoll,
- den Abnahmebericht und letzten Revisionsbericht der BMA,
- Kopien der Brandschutzpässe sowie
- die Bedienungsanleitung
Kontrollen der Feuerwehr
Kontrollen aus „routinemäßigen Anlässen“ müssen seit 2015 mindestens 14 Tage vor der Kontrolle (bisher eine Woche vorher) mit dem Systemteilnehmer vereinbart werden (Pkt 6.3.1 TRVB 114 S 15)
Interventionsdienst
Mit der Ausgabe 2015 wird die minimale Personenstärke des Interventionsdienstes auf zwei Personen reduziert.
Weiterführende Informationen
Mehr zum Thema TRVB 114 S 15 und den Anschaltebedingungen von BMA finden Sie in den Beiträgen von Hr. Purtscher auf dem Portal:
Anschaltebedingungen von BMA – Probealarme, Wartung und Instandhaltung
Anschaltebedingungen von BMA – Feuerwehrordner und Kontrollbuch
Anschaltebedingungen von BMA – Kontrollen
Anschaltebedingungen von BMA – Interventionsdienst
Anschaltebedingungen von BMA – Interventionsschaltung