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WEKA (bli) | News | 23.05.2011

TRVB 117 – Änderungen bezüglich Brandschutztechnikseminare

Mit Dezember 2009 kam es zu einigen Änderungen in der TRVB 117 O 06 in Bezug auf Brandschutztechnikseminare. Welche neuen Regelungen diesbezüglich gibt es?

Wegen zahlreicher Anfragen in den Jahren 2005 bis 2009 beim Arbeitskreis TRVB wurden einigen Punkte der TRVB 117 O 06 geändert. Diese traten mit 3. Dezember 2009 in Kraft.

TRVB 117 – die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Für die erweiterte Ausbildung der Brandschutzbeauftragten sind Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogene Seminare innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.
  • Brandschutztechnikseminare sind nach Ende der Grundausbildung zumindest von jenen Brandschutzbeauftragten zu besuchen, in deren Wirkungsbereich Anlagen fallen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen.
  • Entfall eines verpflichtenden Besuchs der Brandschutzseminare möglich, wenn der Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten sich auf RWA-Anlagen oder Gaslöschanlagen beschränkt.
  • Verlängerung des Brandschutzpasses ist nach fünf Jahren notwendig. Auch hierfür muss ein Brandschutztechnikseminar im Ausmaß von mindestens 360 Minuten absolviert werden.
  • Fortbildung von Brandschutzwarten und Mitgliedern von Brandschutzgruppen muss innerhalb von fünf Jahren zumindest innerbetrieblich durch den Brandschutzbeauftragten erfolgen.

Quelle: TRVB Arbeitskreis