© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at
Dokument-ID: 270374
TRVB 117 – Änderungen bezüglich Brandschutztechnikseminare
Mit Dezember 2009 kam es zu einigen Änderungen in der TRVB 117 O 06 in Bezug auf Brandschutztechnikseminare. Welche neuen Regelungen diesbezüglich gibt es?
Wegen zahlreicher Anfragen in den Jahren 2005 bis 2009 beim Arbeitskreis TRVB wurden einigen Punkte der TRVB 117 O 06 geändert. Diese traten mit 3. Dezember 2009 in Kraft.
TRVB 117 – die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Für die erweiterte Ausbildung der Brandschutzbeauftragten sind Brandschutztechnikseminare und nutzungsbezogene Seminare innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.
- Brandschutztechnikseminare sind nach Ende der Grundausbildung zumindest von jenen Brandschutzbeauftragten zu besuchen, in deren Wirkungsbereich Anlagen fallen, wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen.
- Entfall eines verpflichtenden Besuchs der Brandschutzseminare möglich, wenn der Wirkungsbereich des Brandschutzbeauftragten sich auf RWA-Anlagen oder Gaslöschanlagen beschränkt.
- Verlängerung des Brandschutzpasses ist nach fünf Jahren notwendig. Auch hierfür muss ein Brandschutztechnikseminar im Ausmaß von mindestens 360 Minuten absolviert werden.
- Fortbildung von Brandschutzwarten und Mitgliedern von Brandschutzgruppen muss innerhalb von fünf Jahren zumindest innerbetrieblich durch den Brandschutzbeauftragten erfolgen.
Quelle: TRVB Arbeitskreis