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Dokument-ID: 270411

WEKA (bli) | News | 23.05.2011

TRVB 123 Brandmeldeanlagen – Überarbeitung fertiggestellt!

Die überarbeitete TRVB 123 Brandmeldeanlagen liegt zur Begutachtung vor. Es kann bis zum 26. März beim TRVB-Arbeitskreis eine Stellungnahme dazu abgegeben werden.

Auf der Website des TRVB-Arbeitskreises können Interessierte den Entwurf zur TRVB 123 begutachten und dazu Stellung nehmen. Die neuen und/oder geänderten Teile der TRVB sind grün gekennzeichnet und die Stellungnahme darf sich nur auf diese Teile beziehen.

TRVB 123 – Was ist neu?

Im Zuge der Überarbeitung sind ua in folgenden Bereichen Änderungen vorgesehen:

  • Bestandteile von Brandmeldeanlagen: Sie müssen künftig zusätzlichen ÖNORMEN entsprechen. (Punkt 2.1)
  • Typprüfung und Zulassung (Punkt 2.2.1)
  • Feuerwehrbedienbereich (Punkt 2.6)
  • Anforderungen an Externe Alarmierungseinheiten (Punkt 3.7.3.2)
  • Verbesserung der Täuschungs- und Fehlalarmsicherheit (Punkt 3.8)
  • Überschreitung von Revisionszeiten bei Überprüfungen (Punkt 5.4.5)

Details dazu können dem Entwurf zur TRVB 123 S entnommen werden. Die Stellungnahmefrist endet mit 26. März 2011.

Quelle: TRVB Arbeitskreis