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Dokument-ID: 270411
TRVB 123 Brandmeldeanlagen – Überarbeitung fertiggestellt!
Die überarbeitete TRVB 123 Brandmeldeanlagen liegt zur Begutachtung vor. Es kann bis zum 26. März beim TRVB-Arbeitskreis eine Stellungnahme dazu abgegeben werden.
Auf der Website des TRVB-Arbeitskreises können Interessierte den Entwurf zur TRVB 123 begutachten und dazu Stellung nehmen. Die neuen und/oder geänderten Teile der TRVB sind grün gekennzeichnet und die Stellungnahme darf sich nur auf diese Teile beziehen.
TRVB 123 – Was ist neu?
Im Zuge der Überarbeitung sind ua in folgenden Bereichen Änderungen vorgesehen:
- Bestandteile von Brandmeldeanlagen: Sie müssen künftig zusätzlichen ÖNORMEN entsprechen. (Punkt 2.1)
- Typprüfung und Zulassung (Punkt 2.2.1)
- Feuerwehrbedienbereich (Punkt 2.6)
- Anforderungen an Externe Alarmierungseinheiten (Punkt 3.7.3.2)
- Verbesserung der Täuschungs- und Fehlalarmsicherheit (Punkt 3.8)
- Überschreitung von Revisionszeiten bei Überprüfungen (Punkt 5.4.5)
Details dazu können dem Entwurf zur TRVB 123 S entnommen werden. Die Stellungnahmefrist endet mit 26. März 2011.
Quelle: TRVB Arbeitskreis