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WEKA (mei) | News | 21.10.2019

Umweltschäden durch Löschwasser vermeiden – aber wie?

Es ist wichtig, kontaminiertes Löschwasser sicher zurückzuhalten. Die neuesten Anforderungen an die Löschwasserrückhaltung waren auch Thema bei der FSE-Fachtagung 2019.

Ein Großteil an Bränden wird mit so geringer Menge an Löschwasser wie nur möglich bekämpft. Auch moderne Löschtechniken kommen mittlerweile zum Einsatz; wie beispielsweise Hohlstrahl- oder Hochdrucksysteme. Schäden verursacht durch Löschwasser bzw Löschmittel sind hierbei nicht auszuschließen.

Beim diesjährigen Brandschutz-Highlight der FSE Ruhrhofer & Schweitzer GmbH referierte Ing. Franz Schneeflock von der Brandverhütungsstelle Niederösterreich über den aktuellen Wissensstand in Sachen Löschwasserrückhaltung.

Schädliche Auswirkungen durch verunreinigtes Löschwasser vermeiden

Im Rahmen von Löscharbeiten, besonders beim Löschen brennender Gefahrgüter, kann es zu Umweltschäden durch verunreinigtes Löschwasser kommen. Das muss unbedingt vermieden werden, denn dringt das verunreinigte Wasser in Gewässer oder den Boden, hat das schädliche Auswirkungen. Deshalb ist es wichtig, dass das betroffene Löschwasser vollständig aufgefangen und einer Qualitätsüberprüfung unterzogen wird. So ist es in manchen Fällen nötig, dass schon vorab Maßnahmen für die Löschwasserrückhaltung des kontaminierten Wassers getroffen werden.

Neue nationale Richtlinie des ÖWAV

Der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband hat eine neue nationale Richtlinie herausgegeben. Diese befasst sich, in Form des ÖWAV Regelblattes 37, mit dem Umgang mit Löschwasser. Die Anwendbarkeit der Richtlinie betrifft ortsfeste Anlagen, die für die Produktion, Behandlung und/oder Lagerung von Produkten, Abfällen oder Gütern da sind. In das Regelblatt inkludiert sind ua Anforderungen, Bemessungsgrundlagen sowie Hinweise betreffend des Umgangs mit verunreinigtem Löschwasser.

Löschwasserrückhaltekonzept

Der Vortrag von Ing. Schneeflock befasste sich ebenso damit, was in einem Löschwasserrückhaltekonzept enthalten sein sollte. Wesentliche Punkte hierbei sind ua

  • die Beschreibung der Rückhalteeinrichtungen,
  • das maximal zurückzuhaltende Volumen während eines Brandes,
  • ein Plan zur Entsorgung des verunreinigten Löschwassers,
  • Angaben bezüglich der erforderlichen innerbetrieblichen Organisation und
  • die Form und der Umfang der Eigenüberwachung.

Bei der Planung von Löschwasserrückhalteeinrichtungen wird zwischen drei unterschiedlichen Maßnahmenkategorien unterschieden: Es gibt erstens die organisatorischen Maßnahmen und die Notfallplanung. Die zweite Kategorie betrifft die baulichen Maßnahmen und drittens gilt es sich mit den technischen Einrichtungen für die Rückhaltung zu beschäftigen.

Rechtliche Betrachtung der Behörden

Bevor jedoch die einzelnen Maßnahmen technisch festgelegt werden können, haben die jeweils zuständigen Behörden eine rechtliche Betrachtung vorzunehmen. Eine Betrachtung der Löschwasserrückhaltung ist bei Betrieben, die als gefahrengeneigt eingestuft werden, unbedingt erforderlich. Ungeachtet dessen kann es jedoch auch spezifische wasserrechtliche Anforderungen geben, die eine Löschwasserrückhaltung erforderlich machen.

Quelle

www.fse.at