© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@weka.at

Dokument-ID: 1013782

Josef Schaffer | News | 13.12.2018

Unterweisungen – Die wichtigste Absicherung, wenn es um Arbeitgeberverantwortung oder Haftung geht

Vor Gericht wird immer häufiger die Haftungsfrage gestellt: Wann wurde der Dienstnehmer entsprechend unterwiesen? Welche Inhalte wurden unterwiesen? Was müssen Sie tun, damit Sie diese Fragen zu Ihren Gunsten beantworten können?

Österreich war und ist ein Vorbild, wenn es um die duale Ausbildung, um eine praxisnahe Lehrlingsausbildung und Mitarbeiterqualität geht. Klar war dabei immer, dass Fachkräfte in hohem Maße Eigenverantwortung besitzen.

Mit dem Einzug des modernen ArbeitnehmerInnenschutzes im Zuge des EU-Beitritts und den dort vorhandenen Usancen, wurde und wird die Eigenverantwortung der Arbeitnehmer immer geringer. Immer wieder wird die Frage gestellt: Wann wurde der Dienstnehmer entsprechend unterwiesen? Seit ca 5 Jahren ist nicht einmal mehr das ausreichend, auch detaillierte Unterweisungsinhalte sind ein Thema.

Unterweisungsmanagement

Wie kann man nun gewährleisten, dass dieses Thema den gesetzlichen Anforderungen entspricht bzw noch schwieriger – einer Behandlung vor Gericht standhält?

  1. Unterweisungsinhalte: Dem Dienstnehmer müssen detailliert alle Restrisiken dargestellt und das darauf folgende Verhalten vermittelt werden.
  2. Form der Wissensvermittlung: Es sind alle Formen der Vermittlung möglich – eine solche ohne eine praktische Vermittlung vor Ort (Maschine, Arbeitsstoff, o.ä.) ist unzureichend. Eine ausschließlich mündliche oder grafische Unterweisung ist unzureichend – es sind den Dienstnehmern auch Unterlagen (zum Nachlesen) bereitzustellen. Es muss für den Dienstnehmer verständlich sein – dh es sind auch fremdsprachige Unterweisungsunterlagen bereitzustellen.
  3. Wissenskontrolle: Es ist zu überprüfen, ob die Dienstnehmer die Unterweisung verstanden haben. Die Form ist offen, jedenfalls kann das Verhalten nach der Unterweisung Aufschluss darüber geben, ob es verstanden wurde. Ein Test oder Fragen zu den Inhalten erscheinen daher als notwendig.
  4. Nachweislichkeit: Der Arbeitgeber muss jedenfalls (gegenüber dem Arbeitsinspektorat) nachweisen, dass die Unterweisungen stattgefunden haben – dh mit Unterschrift der Dienstnehmer. Die Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat ist relativ einfach – eine Unterschriftenliste reicht zumeist. Problematisch wird es zB bei Gerichtsverfahren – da heißt es, wurde ein bestimmter Mitarbeiter, wann und über was unterwiesen.

Probleme machen dabei immer jene Mitarbeiter, die bei der Unterweisung nicht anwesend waren (Urlaub, Krankheit, etc.)

Lösungsansätze

Hier sollen die wichtigsten Aspekte angesprochen werden:

  1. Unterweisungsinhalte: Handschriftliche Notizen bezüglich der Inhalte sind zu wenig
  2. Nachweislichkeit: Vergessen Sie nicht, auch bei Maschinenunterweisungen, eine Bestätigung der Unterweisung durchzuführen (Datum und Unterschrift).
  3. Wissenskontrolle: Überlegen Sie sich etwas – zB Einführungsphase (zeigen, machen lassen, kontrollieren) – vergessen Sie nicht, darüber Aufzeichnungen zu machen.
  4. Teilnehmer: Wurden all jene, die bei der Sammel-Unterweisung nicht anwesend waren, nachträglich gesondert unterwiesen?

Hilfsmittel

Hier sollen einige nützliche Hilfsmittel aufgezeigt werden:

  1. Online-Tools: Versuchen Sie allgemeine Unterweisungsinhalte (Sicherheit im Betrieb, Brandschutz, Stapler- und Kranunterweisungen, etc.) auch auf einer Online-Plattform bereitzustellen. Damit können Neueintritte und jene, die die Sammelunterweisung versäumt haben, erreicht werden.
  2. Vorlagen: Die aufwändigste Arbeit ist immer wieder die Zusammenstellung der Unterweisungsinhalte – Vorlagen sind eine gute Hilfe.
  3. Datenbanken: Verwalten Sie die Unterweisungen, damit Sie nachverfolgen können, ob auch wirklich alle die jeweils notwendigen Unterweisungen erhalten haben. Egal ob eine Excel-Liste, eine Datenbank, o.ä. – ab einer entsprechenden Größe kann man das nicht mehr „im Kopf haben“.

Es wurde nur ein kurzer Abriss dargestellt – im Detail werden Sie sicher noch viele Probleme erleben.

Vergessen Sie nicht – ohne ein klares Unterweisungsmanagement werden Sie die Haftung nicht los!

Machen Sie sich firm für Ihre Unterweisungen: Live-Brandversuche als Argumentationsmotor

Live einen Brandversuch zu erleben, ermöglicht in den Unterweisungen noch überzeugender aufzutreten. Die Gelegenheit, Großbrandversuche in Realität zu verfolgen, bietet auch 2019 wieder die FSE- Brandschutztagung, „Brandschutz-Highlight“, am 28. und 29.08.2019 in St. Pölten mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Brandschutzkongress: Expertenfachvorträge im Veranstaltungssaal
  • Großbrandversuche: Großmaßstäbliche Naturbrandversuchsreihe im Freigelände mit Brandschutzexperten; Brandversuche bei unterschiedlichen Fassadensystemen sowie bei verschiedenen Dachsystemen; Brandversuche bei Ausstellungsstoffen; ...
  • Fachausstellung: Produktvorstellungen auf den Ausstellerflächen für Brandschutz- und Explosionsschutz; experimentelle Vorführungen in der Halle und/oder im Freigelände sowie Fachvorträge von Ausstellern
  • Explosionsschutzseminar: Explosives Fachseminar zum Thema VEXAT

Nähere Infos unter www.fse.at

Produkttipp

schulung und unterweisung

Schulung und Unterweisung im Brandschutz

  • Über 200 professionell gestaltete, bebilderte Farbfolien sowie Videolinks zu allen wichtigen Brandschutzthemen
  • Mit Vorlagen für den Schulungsnachweis
  • Alle Inhalte basieren auf ASchG und Verordnungen, OIB-RL und den TRVBs.

Mehr Infos & Bestellmöglichkeit