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WEKA (bli) | News | 16.01.2014

Verlängerung des Brandschutzpasses gemäß TRVB 117 O

Der Brandschutzpass ist gemäß TRVB 117 O nur fünf Jahre gültig. Jedoch kann durch eine Fortbildungsveranstaltung der Brandschutzpass verlängert werden.

Damit der Brandschutzpass nicht seine Gültigkeit verliert, muss im 5. Jahr eine Fortbildungsveranstaltung (auch Technik- oder Nutzungsseminar) besucht werden.

Achtung: Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass es sich um eine Veranstaltung, die durch eine gemäß TRVB 117 O anerkannte Ausbildungsinstitution durchgeführt wird, handelt.

Eine Liste aller anerkannten Institutionen finden Sie auf der Website unter „Downloads“: Aktuelle Liste der anerkannten Ausbildungsinstitutionen.

Weitere wichtige Infos zum Veranstaltungsbesuch

  • Die Veranstaltung sollte von einem Ausbildungsleiter der anerkannten Ausbildungsinstitution zumindest eröffnet und beendet werden. Eine Anwesenheit des Ausbildungsleiters während der ganzen Veranstaltung ist nicht erforderlich.
  • Zur Veranstaltung ist der Brandschutzpass mitzunehmen.
  • Am Ende der Veranstaltung muss der Veranstalter in den Brandschutzpass eintragen und stempeln.
  • Vergleichen Sie den Namen auf dem Stempel mit der Liste der anerkannten Ausbildungsinstitutionen.

Quelle:

TRVB Arbeitskreis

http://www.trvb-ak.at/